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EU-Kamerapflicht für Neuwagen: Fahrer unter Dauerbeobachtung?

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10.07.2026

EU-Kamerapflicht für Neuwagen: Fahrer unter Dauerbeobachtung?

Fahrerüberwachung im Auto wird Pflicht: Die EU-Kamerapflicht für Neuwagen soll Leben retten, wirft aber neue Fragen zum Datenschutz auf.

EU-Kamerapflicht für Neuwagen: Von der Fahrzeuganalyse zur Fahrerüberwachung

Mehr Sicherheit durch neue EU-Vorgaben

Im Mittelpunkt steht der Ablenkungswarner

Mehr als nur ein Blick ins Cockpit

EU-Kamerapflicht: Bleibt der Datenschutz auf der Strecke?

Datenschützer sehen weiterhin offene Fragen

Die EU-Kamerapflicht für Neuwagen ist Teil verschärfter Sicherheitsvorgaben, die seit dem 7. Juli 2026 in der Europäischen Union für neu zugelassene Pkw und Transporter gelten. Die Neuerung sorgt bereits im Vorfeld für hitzige Debatten. Im Fahrzeuginneren soll eine Kamera erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist. Datenschützer warnen vor einem weiteren Schritt hin zum gläsernen Autofahrer. Die EU verweist hingegen auf mehr Verkehrssicherheit. Was steckt tatsächlich hinter der neuen Regelung?

EU-Kamerapflicht für Neuwagen: Von der Fahrzeuganalyse zur Fahrerüberwachung

Autos entwickeln sich zu rollenden Computern. Assistenzsysteme greifen schon aktiv in das Fahrgeschehen ein. Sie erfassen dafür Fahrdaten und beobachten den Zustand des Fahrers. Damit analysieren sie vorwiegend das Verhalten des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Beispielsweise erfassen sie Lenkbewegungen, die Spurhaltung, die Geschwindigkeit, den Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern oder das Bremsverhalten.

Mit der EU-Kamerapflicht für Neuwagen geht die Europäische Union nun noch einen Schritt weiter. Seit dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge über ein System verfügen, das die Aufmerksamkeit des Fahrers überwacht und bei Ablenkung eingreift. Unter anderem soll die Kamera erkennen, wenn er den Blick zu lange von der Straße abwendet. Damit verlagert sich der Schwerpunkt der Überwachung vom Fahrzeug auf den Fahrer selbst. Aus diesem Grund entzündet sich auch die Datenschutzdebatte. Erstmals verarbeitet damit eine Fahrerüberwachung Informationen über den körperlichen Zustand und die Aufmerksamkeit der Person am Steuer.

Die Maßnahme „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) ist Teil der europäischen Vision Zero-Strategie, die Zahl der Verkehrstoten langfristig auf nahezu null zu senken. ZDF-Faktencheck weist darauf hin, dass Kritiker darin hingegen den Beginn einer intensiveren Überwachung im Fahrzeug sehen. Besonders die verpflichtende Innenraumkamera sorgt für kontroverse Diskussionen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zum Umgang mit den erfassten Daten, etwa wer diese verarbeitet, ob Aufnahmen gespeichert werden und welche Möglichkeiten eines späteren Zugriffs durch Hersteller oder Behörden bestehen könnten.

Mehr Sicherheit durch neue EU-Vorgaben

Die Grundlage für die neue Kamerapflicht legte die Europäische Union bereits 2019 mit der überarbeiteten General Safety Regulation (Verordnung (EU) 2019/2144). Die Verordnung trat Anfang Januar 2020 in Kraft. Diese machte den Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme schrittweise verpflichtend. Seit Juli 2024 galten zahlreiche Anforderungen bereits für neu entwickelte Fahrzeugmodelle. Nun wurde die Regelung auf sämtliche neu zugelassenen Pkw und Transporter ausgeweitet. Für schwere Nutzfahrzeuge gilt die Order erst ab 2029. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen und dürfen auch weiterhin ohne Innenraumkamera in ganz Europa genutzt werden.

Damit müssen........

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