Trotz Haftstrafe: Le Pen zieht in Präsidentschaftswahl
Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen geht mit ihrer Ankündigung vom Abend, trotz einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für die Präsidentschaftswahl zu kandidieren, voll auf Risiko. Denn ob die 57-Jährige im nächsten Frühjahr tatsächlich wird antreten können, spaltet noch die Juristen und wird auch vom Ausgang der von ihr angekündigten Berufung gegen das Urteil abhängig sein, das das Pariser Berufungsgericht am Dienstagmittag fällte.
Es verhängte ein Jahr Haft mit Fußfessel und entzog ihr das passive Wahlrecht für 15 Monate. Diese hat Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz aber bereits verbüßt. Weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Juristen aber sind sich uneins, ob mit Einlegen der Revision nicht wieder der befristete Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre und mit sofortiger Wirkung aus erster Instanz greift. Wenn dies der Fall ist, wäre eine Kandidatur nämlich unmöglich - ganz unabhängig davon, was bei der Revision herauskommt.
Le Pen absolviert ersten........
