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Jüdin darf bei Antisemitismus-Prozess keine Davidsternkette tragen

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04. Juni 2026 – 19. Siwan 5786

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Jüdin darf bei Antisemitismus-Prozess keine Davidsternkette tragen

Ausgerechnet bei einem Prozess wegen eines antisemitischen Aushangs kommt es zu einem antisemitischen Vorfall

 04.06.2026 11:30 Uhr

Ausgerechnet bei einem Prozess wegen eines offen antisemitischen Aushangs ist es am Amtsgericht Flensburg zu einem Vorfall gekommen, der nun für Kritik sorgt. Eine jüdische Zuschauerin wurde vor Beginn der Verhandlung aufgefordert, ihre Halskette mit einem Davidstern-Anhänger abzulegen. Die Justiz räumte inzwischen ein, dass dies nicht der Absicht der gerichtlichen Anordnung entsprach.

Der Vorfall ereignete sich am Montag am Rande des Prozesses gegen einen 60-jährigen Flensburger Geschäftsinhaber. Der Mann war angeklagt, in seinem Laden ein Schild mit der Aufschrift »Juden haben hier Hausverbot!« angebracht zu haben. Während der Einlasskontrolle wurde eine Besucherin von einem Mitarbeiter der Mobilen Einsatzgruppe des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aufgefordert, ihren offen getragenen Davidstern abzunehmen.

Die Frau kam der Aufforderung nach und verstaute die Kette in ihrem Rucksack. Nach Angaben der Justiz verlief die Situation ohne Streit oder Widerstand. Einen ausdrücklichen Widerspruch habe sie nicht eingelegt.

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Flensburg den Vorgang als »bedauerliches Versehen«. Ursache sei eine missverständliche Kommunikation im........

© Juedische Allgemeine