Claudia Roth, Collien Fernandes, Stefanie Hubig: Wie HateAid mit Medien und Ministerien zusammenarbeitet
Die Debatte um digitale Gewalt und Deepfake-Pornografie, also KI-generierte Nacktfotos und Videos ohne Einwilligung der Betroffenen, wird derzeit intensiv geführt. Auch die dazugehörigen Gesetzentwürfe zeigen exemplarisch, wie eng zivilgesellschaftliche Akteure, Medien und Politik miteinander verflochten sein könnten.
Im Zentrum der Berichterstattung steht die Nichtregierungsorganisation (NGO) HateAid. Sie spielt in der Debatte schon länger eine zentrale Rolle – nicht erst seit dem Fall Collien Fernandes und den Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen.
HateAid wurde 2018 gegründet und versteht sich als gemeinnützige Organisation zur Unterstützung von Betroffenen digitaler Gewalt. Die Initiative berät sie dabei, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Etwa die Löschung rechtswidriger Inhalte, Unterlassung weiterer Verbreitung oder Schadenersatz und Schmerzensgeld. In ausgewählten Fällen unterstützt HateAid auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche vor Gericht und übernimmt teilweise die Prozesskosten. Auch Prominente bitten HateAid um Hilfe.
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Claudia Roth machte HateAid bekannt
Die Organisation begleitete beispielsweise Politikerinnen juristisch im Umgang mit Hasskommentaren und unliebsamen Memes. Darunter die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Claudia Roth sowie die Sozialdemokratin und ehemalige Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement Sawsan Chebli. Diese „Zusammenarbeit“ sorgte für die erste, größere Reichweite und machte HateAid bekannt.
Daneben tritt Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg regelmäßig in reichweitenstarken Medienformaten als Expertin für digitale Gewalt auf, etwa in TV-Formaten des NDR oder SWR, sowie „phoenix tagesgespräch“ und „phoenix nachgefragt“. Diese Präsenz verschafft der Organisation öffentliche Bekanntheit und verankert sie in einem Umfeld, in dem politische Interessen eng miteinander verbunden sind.
Weitere Kunden: Robert Habeck und Annalena Baerbock
Die Liste der Zusammenarbeit mit Regierungsmitgliedern geht weiter. So hat die Organisation unter anderem gerichtliche Verfahren unterstützt, die etwa Robert Habeck angestoßen hat. Allein von 2023 bis 2024 hat der Grünen-Politiker mehr als 700 Strafanzeigen wegen Beleidigungen, Drohungen und Hasskommentaren gestellt.
Seine Parteikollegin Annalena Baerbock stand im Wahlkampf 2021 mit der Organisation HateAid in Verbindung, primär als Betroffene von Hassrede, die von HateAid dokumentiert wurde.
Solche Beispiele zeigen, dass die digitale Gewalt bei HateAid und Teilen der Regierungslandschaft einen weitreichenden Interpretationsspielraum hat.
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Netzwerke: Werden Positionen ausgenutzt?
Brisant an den Fällen rund um Habeck und Baerbock sind die Netzwerke hinter den Akteuren. 2025 war Lisa Paus Familienministerin, die in ihrem Amt Fördersummen an HateAid verantwortete. Klaus Müller ist seit 2022 Präsident der Bundesnetzagentur, die im selben Jahr HateAid als vertrauenswürdigen Hinweisgeber („Trusted Flagger“) nach Kriterien des Digital Services Act (DSA) zertifiziert hat; der Services Act wurde von der Europäischen Union beschlossen, um eine schnellere Löschung vermeintlich strafbarer Inhalte wie Hassrede und Memes, aber auch Morddrohungen in sozialen Netzwerken zu ermöglichen.
Paus, Habeck, Müller und Baerbock sind alle Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Es ist öffentlich bekannt, dass alle in einem mindestens soliden, wenn nicht gar guten Verhältnis zueinander stehen; vor allem Journalisten der Alternativmedien vermuten seit Jahren ein Geflecht aus Politikern und NGOs, das in den Hinterzimmern der Bundesregierung entsteht und damit für den Bürger undurchsichtig ist.
Auf die Fragen der Berliner Zeitung, wie HateAid mit den Vorwürfen umgehe, dass einzelne öffentliche Fälle genutzt werden, um die politische Debatte über strengere Regeln gegen Deepfakes zu verstärken, ab wann Satire als Satire gilt sowie die generelle Einordnung zum Fall Fernandes und weitere Fragen zur digitalen Gewalt und zu den strafrechtlichen Forderungen, ließ HateAid unbeantwortet.
HateAid verkauft sich als unabhängige NGO:Im Beirat sitzt jedoch kein Querschnitt der Gesellschaft, sondern ein elitärer Club aus Ex-Politikern und juristischen Schwergewichten. Statt Basisnähe: geballte Nähe zur Macht.Mit Nadine Schön (CDU), Renate Künast (Grüne), Brigitte… pic.twitter.com/KFiRd3bkW4— Janine Beicht (@JanineBeicht) March 26, 2026
HateAid verkauft sich als unabhängige NGO:Im Beirat sitzt jedoch kein Querschnitt der Gesellschaft, sondern ein elitärer Club aus Ex-Politikern und juristischen Schwergewichten. Statt Basisnähe: geballte Nähe zur Macht.Mit Nadine Schön (CDU), Renate Künast (Grüne), Brigitte… pic.twitter.com/KFiRd3bkW4
Hilfestellungen kosten Geld
Wie eben angebracht, ist auch HateAid wie jede andere Nichtregierungsorganisation finanziell stark von staatlichen Fördertöpfen abhängig. Die Organisation erhält Fördermittel aus Bundesministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, etwa über Programme wie „Demokratie leben!“ – bis 2025 ebenfalls in maßgeblicher Verantwortung von Grünen-Politikerin Lisa Paus. In den vergangenen Jahren summierten sich diese Zuwendungen auf mehrere Hunderttausend Euro jährlich.
Dennoch erfolgt die Förderung kontinuierlich und über verschiedene Programme hinweg. Insgesamt ergibt sich so über mehrere Jahre hinweg eine Finanzierung in Millionenhöhe aus öffentlichen Mitteln; eine Größenordnung, die die politische und institutionelle Bedeutung der Organisation zusätzlich unterstreicht. 2025 war in mehreren Medien die Rede von 182 Millionen Euro an demokratiefördernde Projekte, Projekte gegen Hass und Hetze, Extremismus, Rassismus; griffige, glasklare Definitionen teilen die Ministerien nicht mit.
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Die Verbindungen lassen sich als Kreislauf beschreiben: Staatliche Förderung trifft auf zivilgesellschaftliche Interessenvertretung, die über Medien und prominente Einzelfälle öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt und schließlich in politische Entscheidungsprozesse zurückwirkt. Die prominenten Einzelfälle, mit denen HateAid arbeitet, beschränken sich nicht auf Politiker.
Stars und Sternchen hinter und für HateAid
Neben Fällen wie dem der Schauspielerin Collien Fernandes, die 2023 auf einer Demo mit Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg posiert, treten auch folgende Persönlichkeiten aus Medien und Öffentlichkeit in Erscheinung: darunter der Pianist Igor Levit, die Journalistin Nicole Diekmann oder die Influencerin Louisa Dellert.
Sie alle haben öffentlich über Erfahrungen mit Hass im Netz berichtet und standen im Kontext von HateAid – etwa durch rechtliche Unterstützung, öffentliche Kampagnen oder gemeinsame Auftritte bei Veranstaltungen und in Medienformaten, in denen HateAid als Ansprechpartner für Betroffene präsentiert wird.
Auch Aktivistinnen wie Luisa Neubauer wurden früh von HateAid unterstützt und juristisch begleitet. Im Gegenzug unterstützt diese HateAid und nahm an der Demo gegen sexualisierte Gewalt teil. Zu dieser rief am 23. März der „Feminist Fight Club“ auf; es setzten noch Sängerin Nina Chuba und unter anderem Grünen-Politikerin Ricarda Lang ein Zeichen gegen digitale Gewalt. Eine der Sprecherinnen der Demo: die zweite Geschäftsführerin von HateAid Josephin Ballon.
Diese Mischung aus Politik, Aktivismus und popkultureller Sichtbarkeit sorgt nicht nur dafür, dass einzelne Fälle weit über ihre ursprüngliche Dimension hinaus öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, sondern sie formt ganz konkrete, gesellschaftliche Debatten und stellt Forderungen auf, die das ganze Land betreffen.
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Anfang Februar 2026 übermittelte HateAid dem Bundesministerium der Justiz einen eigenen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit sogenannter nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes. In dem Papier fordert die Organisation unter anderem, nicht nur die Verbreitung, sondern bereits die Herstellung solcher Inhalte unter Strafe zu stellen und den Tatbestand im Sexualstrafrecht zu verankern.
Wenige Wochen später kündigte Justizministerin Stefanie Hubig an, genau eine solche Regelung auf den Weg bringen zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, über den Der Spiegel berichtete, sieht vor, die Herstellung und Verbreitung KI-generierter intimer Darstellungen strafrechtlich zu erfassen. Dazu sollen unter anderem der bestehende Straftatbestand erweitert und neue Regelungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sowie der Persönlichkeitsrechte geschaffen werden.
Was sagen SPD und Justizministerium zu unter anderem HateAid?
Die Nachfrage der Berliner Zeitung, wie die SPD zur Ankündigung von Parteigenossin Hubig stehe, zu HateAid, zur Berichterstattung über Ulmen-Fernandes und den Forderungen, ließ die Partei unbeantwortet.
Auf dieselben Fragen sagte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber der Berliner Zeitung, dass sich die Förderung auf „das Beratungsangebot von HateAid für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum“ beziehe. Weiter hieß es, dass Bundesjustizministerin Hubig bereits „im vergangenen Sommer angekündigt“ hat, „ein eigenes Gesetzgebungsvorhaben zum Schutz vor digitaler Gewalt voranzubringen“.
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Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wird sich derzeit „regierungsintern“ abgestimmt. Der Entwurf soll, so der Sprecher, „auch strafrechtliche Regelungen im Hinblick auf sogenannte Deepfakes enthalten“. Eine zeitnahe Veröffentlichung dieses Gesetzentwurfs ist geplant.
Absolute Kontrolle der Meinungsfreiheit?
Zentrale Elemente des Vorschlags von HateAid finden sich in ähnlicher Form im politischen Prozess wieder: So wird der Umgang mit Deepfakes nicht primär als Täuschungsdelikt verstanden, sondern als Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen – eine Perspektive, die auch im Gesetzentwurf des Bundesrats aufgegriffen wird.
Ebenso entspricht die Forderung, bereits die Herstellung entsprechender Inhalte unter Strafe zu stellen, einer zentralen Linie des HateAid-Vorstoßes. Die Organisation hatte im Rahmen ihrer Interessenvertretung ausdrücklich gefordert, sowohl die Erstellung als auch die Verbreitung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes strafbar zu machen und darüber hinaus auch Anbieter entsprechender Technologien stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Damit verschiebt sich der strafrechtliche Ansatz grundlegend: Nicht mehr nur die Veröffentlichung oder konkrete Schädigung steht im Mittelpunkt, sondern bereits die bloße Erstellung solcher Inhalte wird als eigenständige Rechtsverletzung definiert – mit dem Ziel, früher gegen solche Inhalte vorgehen zu können. Das führt schnell zur Debatte um die verbleibende Meinungsfreiheit; wer und vor allem wie transparent ist jene Rechtsverletzung definiert?
Die Fronten im Kampf um die Meinungsfreiheit verhärten sich: Die USA verhängen Sanktionen – unter anderem gegen die Führung der deutschen Organisation Hate Aid. https://t.co/UTZSVWsSzx— Beatrice Achterberg (@BeaBovary) December 24, 2025
Die Fronten im Kampf um die Meinungsfreiheit verhärten sich: Die USA verhängen Sanktionen – unter anderem gegen die Führung der deutschen Organisation Hate Aid. https://t.co/UTZSVWsSzx
Wie viel ist von zivilgesellschaftlichen Impulsen übrig?
Dass Ministerien Impulse aus der Zivilgesellschaft aufnehmen, ist grundsätzlich Teil demokratischer Praxis und politischer Willensbildung. Auffällig ist in diesem Fall jedoch die enge zeitliche und inhaltliche Verzahnung: Erst die von Anfang an hohen Fördersummen für eine neue und später vergleichsweise junge NGO, gänzlich unbekannt; dann der mediale Aufbau der Marke HateAid durch bekannte Figuren; die viele Prominenz, die ganz spontan Termine streicht, um auf Demos mitzumachen.
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Und in den letzten Wochen – der kurze zeitliche Abstand, zwischen dem Vorschlag der NGO und der politischen Initiative liegen nur wenige Wochen, und zentrale Argumentationsmuster sowie Regelungsansätze finden sich in vergleichbarer Form wieder. In Verbindung mit der parallel laufenden öffentlichen Debatte sollte es Regierende nicht wundern, dass beim genauen Hinsehen der Eindruck eines beschleunigten Prozesses entsteht, in dem zivilgesellschaftliche Forderungen, mediale Aufmerksamkeit und politische Umsetzung eng ineinandergreifen.
Instrumentalisierte HateAid Fernandes?
Parallel zur politischen Initiative entwickelte sich eine breite mediale Debatte rund um Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Der Fall wurde zunächst im Kontext von Deepfakes diskutiert, obwohl sich später herausstellte, dass es sich nicht um KI-generierte Inhalte handelte. Gleichwohl entfaltete die Berichterstattung eine erhebliche öffentliche Wirkung und verstärkte genau jene Problemwahrnehmung, die auch im Zentrum der politischen Initiative steht.
Diese Dynamik wurde zusätzlich durch eine öffentlichkeitswirksame Solidarisierung verstärkt: In einem Offenen Brief stellten sich nach eigenen Angaben über 250 Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft hinter Fernandes und forderten unter anderem strengere gesetzliche Maßnahmen gegen digitale sexualisierte Gewalt. Damit wurde der konkrete Einzelfall ausdrücklich in einen größeren gesellschaftlichen Kontext eingeordnet und als Beispiel für ein strukturelles Problem interpretiert.
Die Wirren im Fall Fernandes
Wenn die Fälle von Roth, Habeck und anderen „Betroffenen“ entweder leiser waren als der von Fernandes, oder die Täter-Opfer-Rollen sowie die Vorwürfe klar und eindeutig kommuniziert wurden, ist der Fall rund um Fernandes wie aus den Fugen geraten.
Die Berichterstattung über sie und Christian Ulmen verknüpft zwei unterschiedliche Themen: zum einen die von Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, zum anderen die Verbreitung von Deepfake-Pornos, die unabhängig davon im Internet kursieren. Fernandes selbst stellte klar, dass die gegen Ulmen gerichteten Vorwürfe nicht im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten stehen.
Während mögliche strafrechtlich relevante Vorwürfe den privaten Kontext betreffen, gilt die Verbreitung von Deepfake-Pornografie als eigenständiges gesellschaftliches Problem. Solche Inhalte sind auf Social-Media- und Pornografie-Plattformen bereits reguliert, verbreiten sich jedoch weiterhin auf weniger kontrollierten Seiten und anonym in Bereichen des Internets, wo staatliche Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sei dort eine Anzeige der Geschädigten bearbeitet worden. Es seien weitere Unterlagen erbeten worden. Das sei unterblieben. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze… https://t.co/zawuh1iIjF— Iris Sayram (@irisma8) March 23, 2026
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sei dort eine Anzeige der Geschädigten bearbeitet worden. Es seien weitere Unterlagen erbeten worden. Das sei unterblieben. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze… https://t.co/zawuh1iIjF
In der öffentlichen Debatte wurden beide Aspekte teilweise gemeinsam diskutiert. Dies führte dazu, dass der Einzelfall in einen breiteren Kontext digitaler Gewalt eingeordnet wurde und politische Forderungen nach strengeren Regulierungen verstärkte. Die Berichterstattung wurde in der Folge von verschiedenen Medien aufgegriffen und trug zur Ausweitung der Diskussion über Deepfakes, Persönlichkeitsrechte und mögliche gesetzliche Maßnahmen bei.
Die Frage nach der offenen Debatte
Die Debatte um HateAid berührt grundlegende Fragen demokratischer Politik: Wie transparent sind die Einflussprozesse zwischen NGOs und Ministerien? Welche Rolle spielt staatliche Förderung in diesem Gefüge? Und wie lässt sich sicherstellen, dass Einzelfälle nicht über ihre tatsächliche Aussagekraft hinaus politisch verallgemeinert werden?
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In der Zusammenschau entsteht berechtigterweise ein Muster, das über den Einzelfall hinausweist: Ein konkretes Ereignis wird medial aufgegriffen, durch kollektive Stellungnahmen verstärkt und politisch eingeordnet – und entwickelt so eine Dynamik, die unmittelbar in regulatorische Forderungen mündet. Im Fall von Fernandes kamen von Tag zu Tag immer mehr Informationen dazu, sodass der Überblick verloren ging; aber die Forderungen nach mehr Strafe und Regierung wie seitens von HateAid und Politikern immer lauter wurden.
Ob es sich dabei um eine legitime Verdichtung gesellschaftlicher Problemlagen handelt, um Zufälle oder um eine strategische Nutzung eines Einzelfalls im Zusammenspiel von Medien, Politik und Organisationen wie HateAid, bleibt eine offene Frage, bis die verantwortlichen Ministerien eine ehrliche Stellung dazu beziehen.
