Aufteilung der Heizkosten: Was auf Mieter und Vermieter zukommt
Mieter und Vermieter müssen sich in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen die Heizkosten teilen. Nämlich dann, wenn der Eigentümer einer Immobilie sich entscheidet, eine fossil betriebene Heizung – mit Öl oder Gas – einzubauen. Das kündigte die Bundesregierung am Donnerstag an. Die Regel ist Teil der Neuerung des Gebäudemodernisierungsgesetzes – umgangssprachlich oft Heizungsgesetz genannt.
Die Fraktionen von Union und SPD hatten sich im Februar bereits auf Eckpunkte der Reform geeinigt. Die sahen vor, dass die von der Ampel eingeführte 65-Prozent-Regel abgeschafft werden soll, wonach neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen strebt die Koalition nun eine so genannte Biotreppe und -quote an. Heißt: Neu eingebaute Heizungen müssen zu einem aufwachsenden Anteil mit Biobrennstoffen betrieben werden. Und die Versorger müssen ihrem Mix einen bestimmten Anteil von diesen Brennstoffen, meist Biomethan, zumischen.........
