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Kein Schutz vor Diskriminierung in der Klinik? BGH urteilt

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21.05.2026

Einer blinden Frau wird nach einer Operation am Knie die Aufnahme in einer Rehaklinik verweigert. Sie sieht sich wegen ihrer Sehbehinderung diskriminiert - und zieht gegen die Klinik bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Fall von Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW könnte dort nun Folgen weit über das Schicksal der 72-Jährigen hinaus haben.

Denn im Kern geht es um die Frage: Schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch vor Diskriminierung im Gesundheitswesen? Am Donnerstag (10.00 Uhr) will der BGH seine Entscheidung verkünden.

Klägerin: „Ich war natürlich völlig geschockt“

In der nordhessischen Rehaklinik habe ihr eine Chefärztin direkt gesagt: „Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind“, erzählt Klägerin S., die ihren vollen Namen nicht nennen möchte. „Ich war natürlich völlig geschockt. Wie man mich da behandelt hat, so bin ich in meinem Leben noch nie behandelt worden.“

Rund vier Stunden habe sie auf den Rücktransport gewartet, erzählt sie im Gespräch........

© Südkurier