Dreimal so teuer wie geplant: Maßnahmen beim Kindergarten in Schienen belasten das Budget
Die geplante Ertüchtigung von Verwaltungs- und Lagerräumen im Kindergarten Schienen fällt deutlich umfangreicher aus als gedacht. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einer notwendigen Budgetanpassung, nachdem neue Bedarfe eine Verdreifachung der Kosten absehen lassen.
Ursprünglich war vorgesehen, ein bis zwei Räume im ersten Obergeschoss instand zu setzen. Hierfür war von der Verwaltung ein Budget von maximal 12.000 Euro im Rahmen der laufenden Gebäudeunterhaltung angesetzt worden. Eine Begehung mit der Kindergartenleitung ergab jedoch einen weiteren Bedarf: Um eine geänderte Raumnutzung von Lager und Verwaltung zu ermöglichen, müssen nun drei Räume und der davor liegende Flur saniert werden. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 38.000 Euro.
Herausforderung für den Haushalt 2026
Diese Summe übersteigt die Entscheidungskompetenz der Verwaltung bei Kostenfreigaben von mehr als 15.000 Euro - weshalb ein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich wurde. Auch umfasst das Budget im Haushaltsplan 2026 für die Unterhaltung aller drei Kindergärten der Gemeinde insgesamt 42.000 Euro.
Mit dem Umbau wäre also das Gesamtbudget für alle drei Kindergärten nahezu aufgebraucht. Allein für den Kindergarten in Öhningen waren in diesem Jahr 19.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen in anderen Haushaltpositionen eingespart werden.
Beratungen im Gemeinderat
Bürgermeister Andreas Schmid versicherte dem Rat, dass die notwendigen Fluchtwege vorhanden seien und dass keine störende Eingriffe ins historische Gebäude vorgenommen werden. Es sollen lediglich Teppiche herausgenommen und Tapeten entfernt werden sowie Malerarbeiten stattfinden.
Markus Eiglsperger (FBL) empfahl die Umsetzung der Sanierung. Er traute der Verwaltung zu, die notwendigen Mittel für den Öhninger Kindergarten aus anderen Haushaltspositionen zu beschaffen. Dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig an. Die Sanierung könnte jedoch zur Disposition gestellt werden, falls weitere Maßnahmen für den Brandschutz getroffen werden müssten.
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