Gericht stoppt Extremismus-Einstufung von «Jüdischer Stimme»
28. April 2026 – 11. Ijar 5786
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Gericht stoppt Extremismus-Einstufung von »Jüdischer Stimme«
Das Berliner Verwaltungsgericht stellt zwar fest, der Verein verneine das Existenzrecht Israels und zeige teilweise Verständnis für Gewalt gegen den jüdischen Staat, urteilt aber gegen seine Einstufung als extremistisch
28.04.2026 11:33 Uhr
Der israelfeindliche Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland« darf im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2024 nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein setzt sich nach seiner Satzung für eine Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein und hatte gegen die Einstufung geklagt. Im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums wird er als gesichert extremistisch bezeichnet, weil er terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlose oder rechtfertige. Damit bestärke der Verein Terrorgruppen in ihren Gewalttaten.
Jüdische Studenten........
