menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Echter Schutz für Juden in Deutschland – ohne Sonderrecht

18 0
08.10.2026

08. Oktober 2026 – 27. Tischri 5787

AboAngebote PrintAngebote E-PaperAbo-Service

AboAngebote PrintAngebote E-PaperAbo-Service

Echter Schutz für Juden in Deutschland – ohne Sonderrecht 

Echter Schutz für Juden in Deutschland – ohne Sonderrecht 

Unsere Autorin ordnet die aktuelle Debatte um die Gesetzesentwürfe zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein

In dieser Woche jährt sich der 7. Oktober 2023 zum dritten Mal. Für Jüdinnen und Juden in Deutschland ist es kein Gedenktag, der weit hinter uns liegt. Das Massaker, das schlimmste seit der Schoa, hat eine neue Normalität geschaffen: Auf deutschen Straßen wird offen zur Vernichtung Israels aufgerufen, Jüdinnen und Juden werden in ihrem täglichen Leben massiv bedroht, Menschen verstecken ihr Jüdischsein im Beruf und im Privatleben – und der Rechtsstaat sucht bis heute nach einer verlässlichen Antwort, um diese Zustände wieder in den Griff zu bekommen. 

Dass diese Suche nun mit neuer Energie geführt wird, ist auch ein Verdienst Hessens. Mit seiner Bundesratsinitiative zur Einführung der Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel hat das Land eine Debatte angestoßen, die überfällig war. Es gibt inzwischen einen Gesetzentwurf im Bundestag, eine Stellungnahme der Bundesregierung, Gutachten und Gegengutachten. Selten wurde so ernsthaft darüber gestritten, wie das Strafrecht jüdisches Leben in Deutschland schützen kann. 

Jetzt geht es darum, diese Energie in ein Gesetz zu überführen, das auch hält. Ein Gesetz, das in Karlsruhe scheitert, hilft niemandem. Im Gegenteil.  

Ein Gesetz, das hält, darf vor allem eines nicht sein: eine lex Israel. Eine Strafnorm, die allein einen Staat schützt und an eine bestimmte Meinung über ihn anknüpft, ist verfassungsrechtlich von allen Seiten angreifbar. Das hat die Debatte gezeigt. Das Grundgesetz verbietet Sonderrecht gegen Meinungen, und die Ausnahme, die das Bundesverfassungsgericht für die »Billigung der NS-Gewaltherrschaft« zugelassen hat, ist genau das: eine Ausnahme.  

Noch schwerer wiegt aber das politische Singal und damit verbundene Risiko. Wir Juden kennen das Muster zu gut: Eine Regel, die uns schützen soll, wird uns als Privileg vorgehalten. Ein »Sonderstrafrecht für Israel« wäre Wasser auf die Mühlen derer, die von einer »Israel-Lobby« raunen, jede Verurteilung würde zum vermeintlichen Beleg für ein bösartiges Märchen. Und sollte Karlsruhe die Norm doch noch aufheben, würden dies als Freibrief verstanden und bisweilen gefeiert werden. 

Wer jüdisches Leben in Deutschland schützen will, braucht deshalb ein Gesetz, das niemand als........

© Juedische Allgemeine