Das Bundesverfassungsgericht zeigte Mut zum Patchwork. Während man in der Lebensrealität bereits viele Modelle von Elternschaft sieht – mit drei, vier oder mehr sozialen Elternteilen – war die juristische Lage bisher strikt. Es durfte maximal zwei rechtliche Elternteile geben.

Damit könnte jetzt Schluss sein. Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass dem Grundgesetz gar keine Begrenzung zu entnehmen ist. Ab nun könnte der Bundestag auch drei rechtliche Elternteile zulassen, zum Beispiel Mutter, leiblicher Vater und der neue Ehemann der Mutter.

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Doch Justizminister Marco Buschmann hat schon abgewinkt. Er will von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen und nur die Karlsruher Minimalvorgabe – ein verbessertes Vaterschaftsanfechtungsrecht für leibliche Väter – umsetzen.

Dabei hat die Sachverständigenanhörung im Bundesverfassungsgericht doch ergeben, dass Kinder durchaus mit mehr als zwei Bezugspersonen zurechtkommen, wenn diese sich liebevoll und verlässlich kümmern. Was Kindern nicht guttut, ist ständiger und fieser Streit zwischen den Bezugspersonen. Und den gibt es ja leider auch in klassischen Elternpaaren.

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Das Karlsruher Urteil ist jedenfalls klug. Es beseitigt unnötige Restriktionen, zwingt den Gesetzgeber aber nicht, von der neuen Freiheit Gebrauch zu machen. So können sich Gesellschaft und Politik langsam daran gewöhnen, dass es in Einzelfällen auch drei rechtliche Elternteile geben kann.

QOSHE - Mut zum Patchwork: Das Karlsruher Urteil ist eine Entscheidung für die Zukunft - Christian Rath
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Mut zum Patchwork: Das Karlsruher Urteil ist eine Entscheidung für die Zukunft

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10.04.2024

Das Bundesverfassungsgericht zeigte Mut zum Patchwork. Während man in der Lebensrealität bereits viele Modelle von Elternschaft sieht – mit drei, vier oder mehr sozialen Elternteilen – war die juristische Lage bisher strikt. Es durfte maximal zwei rechtliche Elternteile geben.

Damit könnte jetzt Schluss sein. Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass dem Grundgesetz gar keine Begrenzung zu entnehmen ist. Ab........

© HAZ


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