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Solidarprinzip

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06.05.2026

Bundessozialgericht : Solidarprinzip

Ein Privatversicherter ist vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aus gutem Grund, denn es gilt das Solidarprinzip.

Es gibt keine Massenflucht aus der privaten Krankenversicherung. Vielmehr gibt es eine kleine Wanderungsbewegung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin zur privaten Krankenversicherung (PKV). Nach den letzten Zahlen von 2024 ergab sich für die PKV ein Saldo von plus 80.000 Personen. Medial........

© Frankfurter Allgemeine