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Freizügige „Betreuung“ für eine 14-Jährige

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17.06.2026

Die Jugendliche, die in allen Einzelheiten zugegeben hat, eine 64-jährige Friedhofsbesucherin erstochen zu haben, war in einer betreuten Wohngemeinschaft der Stadt Wien untergebracht. Die leibliche Mutter hatte sich mit dem psychisch auffälligen Mädchen überfordert gefühlt und dieses daher in fremde Obhut – ja, Betreuung – gegeben. Welche Betreuung, bitte? Diese Frage drängt sich angesichts des nunmehrigen Mordprozesses auf.

Am Tattag ging das........

© Die Presse