Zahnarzt behandelt ohne Approbation - Strafbefehl gegen Mediziner
Mit einem Strafbefehl über 160 Tagessätze zu 30 Euro nahm ein langwieriger Prozess gegen einen früheren Zahnarzt aus der Region ein vorläufiges Ende. Der Dentist soll zwischen März und Dezember 2016 mehrere Patienten behandelt haben, obwohl ihm die dafür notwendige Approbation von einer Landesbehörde entzogen worden war. Weil mehrere Patienten ausgesagt hatten, sie hätten sich mit dem Wissen des Entzugs nicht von dem damals 52-Jährigen behandeln lassen, sind die Behandlungen juristisch als vorsätzliche Körperverletzung zu werten. Und auch die Fälle, in denen die Patienten dies nicht ausgesagt hatten, klagte die Staatsanwaltschaft Waldshut als „versuchte fahrlässige Körperverletzung“ an.
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