Unterschiedliche Gerichtsurteile zu Staatsausgaben und zum Klimaschutz und bringen die Ampel-Koalition aktuell in Nöte. Doch neu ist das nicht.

Es war im Jahr 2004, als die damalige CDU-Oppositionsführerin Angela Merkel beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen den Haushalt der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung anstrengte. Merkel und die Union warfen der Schröder-Regierung vor, dass sie die Staatsverschuldung überziehe. Man wollte Rot-Grün in die Schranken weisen.

Bizarr wurde es allerdings, als Merkel nur ein Jahr später selbst Regierungschefin wurde – und damit in die unangenehme Lage kam, die Überschreitungen des Haushalts irgendwie gut zu finden. Denn ihr fehlte zur Erreichung der eigenen Ziele schlicht das Geld.

In der Union mag man sich an diese Episode von 2004 nicht gern erinnern. Schließlich zeigt der Fall, dass der Ruf nach dem Verfassungsgericht auch in die Hose gehen kann. Niemand weiß, wie die Ampel mit 60 Milliarden Euro weniger die Riesenaufgabe Klimaschutz angehen soll.

Auch dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es war im März 2021, als die obersten Richter die Pariser Temperaturziele in der Verfassung verankerten. Klimaschutz steht seitdem im Grundgesetz, Artikel 20a. Und zwar aus der Verpflichtung des Staates, „die Freiheitschancen der jungen Generation auch für die Zukunft zu schützen“, wie es damals hieß. Dieses Urteil wurde als bahnbrechend bezeichnet, doch leider blieb die Politik weitgehend untätig.

Unberührt vom Grundsatzurteil blieben übrigens auch die Verwaltungsgerichte: Klagen gegen ein Tempolimit wehrten sie ebenso ab wie Klagen gegen neue Autobahnen. Häufig wurde in Einzelentscheidungen das konterkariert, was die Verfassungshüter als Ziel vorgaben. Man fragt sich: Was gilt?

Über Klimaschutz wird stets viel geredet, ernsthaft umgesetzt wurde aber kaum etwas. Und jetzt gerät das Thema wegen des Streits um die Finanzen und dem Unwillen von Union und Freidemokraten vollends unter die Räder. Es ist ein Trauerspiel.

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QOSHE - Urteile aus der Vergangenheit - Von Manfred Lachniet
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Urteile aus der Vergangenheit

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03.12.2023

Unterschiedliche Gerichtsurteile zu Staatsausgaben und zum Klimaschutz und bringen die Ampel-Koalition aktuell in Nöte. Doch neu ist das nicht.

Es war im Jahr 2004, als die damalige CDU-Oppositionsführerin Angela Merkel beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen den Haushalt der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung anstrengte. Merkel und die Union warfen der Schröder-Regierung vor, dass sie die Staatsverschuldung überziehe. Man wollte Rot-Grün in die Schranken weisen.

Bizarr wurde es........

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