Am 26. November stimmen die Zugerinnen und Zuger über das achte Revisionspaket des Steuergesetzes ab.

Die aktuelle Revision des Zuger Steuergesetzes will den Kanton attraktiver machen und die finanzielle Belastung der Zuger Steuerzahlenden verringern. So das Ziel. Die vom Kantonsrat verabschiedete Vorlage wurde dem Behördenreferendum unterstellt, weshalb am 26. November darüber abgestimmt wird. Neben den Familien sollen auch die Gemeinden entlastet werden. Sie würden von der Pflicht, Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu leisten, befreit werden.

Bei den bürgerlichen Parteien und Verbänden, die das Pro-Komitee bilden, ist das Revisionspaket unbestritten. Kritik kommt von links. Hier hat sich ein Gegenkomitee, bestehend aus linken Parteien und Gewerkschaften, formiert. Man müsste meinen, es würden nun argumentativ die Fetzen fliegen. Mitnichten. Der Abstimmungskampf ist – von Leserbriefen und einigen wenigen Plakaten abgesehen – flau. Er folgt ziemlich exakt auf beiden Seiten den ideologischen Parteilinien. Die Meinungen scheinen gemacht – und das ziemlich früh.

Warum? Die Argumente hüben wie drüben wurden in den letzten Revisionen des Steuergesetzes bereits arg bemüht. Seitens der Bürgerlichen heisst es: Wir tun etwas für den Mittelstand und die ärmeren Zugerinnen und Zuger. Und dieses Mal – nicht zu vergessen – auch für die Gemeinden. Die Gegner argumentieren, dass von den Entlastungen erneut nur die Reichen im Kanton profitieren, während ihre Klientel einmal mehr leer ausgeht.

Es werden von der Gegnerschaft lancierte Debatten zu Wohnungsnot oder dem sogenannten «Race to the bottom» geführt. Diese gehen am eigentlichen Thema Entlastung der Steuerzahlenden vorbei. Die Befürworter der Vorlage betonen ehrlicherweise, dass es mit der aktuellen Vorlage unter anderem auch darum gehe, dass gute Steuerzahler nicht in die umliegenden Nachbarkantone abwandern.

Nur fragt man sich: Weshalb sollten sie dies tun? Denn auch in den Nachbarkantonen herrscht teilweise starke Wohnungsnot mit entsprechend hohen Preisen. Und die Steuerfüsse dürften rings um den Kanton kaum so attraktiv sein wie hier. Insofern profitieren tatsächlich die vermögenderen Zugerinnen und Zuger von der Steuergesetzrevision. Aber eben nicht nur sie.

Familien werden durch höhere Kinderbetreuungsabzüge und Kinderzusatzabzüge finanziell entlastet. Natürlich profitieren davon auch Vermögende, aber genauso auch finanziell weniger gut gestellte Zugerinnen und Zuger. Denn diese Abzüge können von sämtlichen Steuerzahlenden gemacht werden, sofern sie Kinder haben. Die Einkommenssteuertarife werden angepasst. Dadurch erreichen höhere Einkommen später den Maximalsteuersatz. Konkret bedeutet das, dass gut Verdienende höhere Einkommenssteuern bezahlen, bis sich ihr Steuersatz glättet.

Weniger gut Verdienende erreichen den für ihre Einkommenskategorie geltenden Maximalsteuersatz früher. Davon profitieren, so die Befürworter, vor allem Personen mit Einkommen ab 65’000 Franken respektive 130’000 Franken für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften. Das sei ein ausgewogenes Revisionspaket, bei dem allen gegeben und niemandem zu stark genommen werde, sind die Befürworter überzeugt.

Für die Gegner des Revisionspakets hingegen ist klar: Von den Änderungen bei den Vermögenssteuern würden primär und nochmals nur Millionärinnen und Millionäre profitieren. Denn über 80 Prozent der Zuger Vermögen seien bei ihnen zu verorten. Und 2009 wurden bereits die Maximalbeiträge für Vermögende substanziell gesenkt.

Es sei deshalb an der Zeit, dass die weniger gut situierten Zugerinnen und Zuger entlastet würden. Was wiederum nur durch – wenn überhaupt – qualitatives Wachstum möglich sei. Und zu diesem gehört, so die Gegner, auch das Ende des Steuerwettbewerbs, des «Race to the bottom» also. Denn qualitatives Wachstum würde mit einem Schlag – so das Heilsversprechen – alle Probleme lösen. Nur dadurch würde Zug die «reichen Geister», die es rief, und die durch deren Reichtum verursachten Probleme wieder los.

Man kann es drehen und wenden, wie man will – die vorliegende Steuergesetzrevision ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Etwas, was solche Revisionen je nach Sichtweise sowieso nie sein werden. Bei einer Annahme der Gesetzesrevision würden gemäss Pro-Argumentation alle Zugerinnen und Zuger sowie die Gemeinden profitieren. Also auch die Reichen.

Bei einer Ablehnung geschieht jedoch genau nichts. Status quo. Was weder den Befürwortern noch den Gegnern oder dem Kanton und schon gar nicht den Zugerinnen und Zugern nützt. Aber mal ehrlich, was ist so falsch daran, wenn für einmal alle profitieren?

QOSHE - Die Argumente der Befürworter und Gegner folgen wieder einmal nur den ideologischen Linien - Harry Ziegler
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Die Argumente der Befürworter und Gegner folgen wieder einmal nur den ideologischen Linien

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16.11.2023

Am 26. November stimmen die Zugerinnen und Zuger über das achte Revisionspaket des Steuergesetzes ab.

Die aktuelle Revision des Zuger Steuergesetzes will den Kanton attraktiver machen und die finanzielle Belastung der Zuger Steuerzahlenden verringern. So das Ziel. Die vom Kantonsrat verabschiedete Vorlage wurde dem Behördenreferendum unterstellt, weshalb am 26. November darüber abgestimmt wird. Neben den Familien sollen auch die Gemeinden entlastet werden. Sie würden von der Pflicht, Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu leisten, befreit werden.

Bei den bürgerlichen Parteien und Verbänden, die das Pro-Komitee bilden, ist das Revisionspaket unbestritten. Kritik kommt von links. Hier hat sich ein Gegenkomitee, bestehend aus linken Parteien und Gewerkschaften, formiert. Man müsste meinen, es würden nun argumentativ die Fetzen fliegen. Mitnichten. Der Abstimmungskampf ist – von Leserbriefen und einigen wenigen Plakaten abgesehen – flau. Er folgt ziemlich exakt auf beiden Seiten den ideologischen Parteilinien. Die Meinungen scheinen gemacht – und das ziemlich früh.

Warum? Die Argumente hüben wie drüben wurden in den........

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