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Endlich ein Vorstoß zu einer Erbschaftsteuerreform

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Düsseldorf. Die Steuerquote in Deutschland, also das Verhältnis von Steueraufkommen zum Bruttoinlandsprodukt, liegt bei gut 22 Prozent. Die Abgabenquote, die zudem die Sozialabgaben umfasst, beträgt etwa 40 Prozent und ist damit einen Prozentpunkt höher als Mitte des vergangenen Jahrzehnts. Während der Staat damals jedoch ein Haushaltsplus erwirtschaftete, fehlt es nun auf allen Ebenen an Geld.

Nun sind die oft gelobten Etatüberschüsse unter der Ägide von Finanzminister Wolfgang Schäuble in den 2010er-Jahren kein fiskalisches Gütesiegel, da sie mit Versäumnissen bei der Instandhaltung der Infrastruktur, beim Klimaschutz sowie der Abwehrbereitschaft der Bundeswehr erkauft wurden. Gleichwohl wäre es verfehlt, heute angesichts der Fehlbeträge im Haushalt vorschnell Steuererhöhungen zu fordern.

Damit sind wir beim aktuellen Vorschlag der SPD zu einer Reform der Erbschaftsteuer. Nach den Worten des Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil verstößt die aktuelle Regelung gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. „Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in dieser Gesellschaft sind etwas, was wir nicht hinnehmen dürfen“, meint der Bundesfinanzminister.

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Daher will die SPD große Vermögensübertragungen stärker besteuern, während kleinere Erbschaften entlastet werden sollen. Kern des Konzepts ist ein „Lebensfreibetrag“ in Höhe von einer Million Euro pro Erben, der sich aus 900.000 Euro für Familienangehörige und 100.000 Euro für Dritte zusammensetzen soll. Bleiben Kinder im Haus der Eltern wohnen, soll diese Immobilie zusätzlich steuerfrei vererbt werden können. Für Unternehmen plant die SPD einen weiteren Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro, um die Weitergabe........

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