Die gute Nachricht vorab: Die Pflicht zur Reparatur bleibt den Europäern erspart. Anders als von der EU-Kommission vorgesehen, dürfen sie weiter wählen, ob sie kaputte Elektrogeräte in der Gewährleistungsfrist umtauschen oder reparieren lassen. So viel Bevormundung wollten die Mehrheit der Europaabgeordneten und die Staaten den Menschen im Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft doch nicht zumuten. Stattdessen soll ein Recht auf Reparatur verhindern, dass Geräte gleich im Müll landen, wenn das Display schwächelt oder es anderswo hakt. Dass das funktioniert, ist zweifelhaft. Die Zahl der Verbraucher, die kaputte Staubsauger oder Computer zur Werkstatt tragen, dürfte gering bleiben. Neue Produkte sind schließlich oft genug einfach besser. Die neuen Kopfhörer bieten den besseren Klang, und die 30 Jahre alte Waschmaschine im Keller der Großeltern ruckelt und ist viel ineffizienter als eine neue. Die Menschen haben eben auch ein Recht auf Wegwerfen. Um Ressourcen zu schonen, braucht es ganz andere Ansätze: gezielte Anreize für die Hersteller oder mehr Recycling etwa.

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QOSHE - Recht auf Wegwerfen - Hendrik Kafsack
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Recht auf Wegwerfen

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23.04.2024

Die gute Nachricht vorab: Die Pflicht zur Reparatur bleibt den Europäern erspart. Anders als von der EU-Kommission vorgesehen, dürfen sie weiter wählen, ob sie kaputte Elektrogeräte in der Gewährleistungsfrist umtauschen oder reparieren lassen. So viel Bevormundung wollten die Mehrheit der........

© Frankfurter Allgemeine


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