Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Frage beantwortet, ob ein Staat mit seiner Klimapolitik die Menschenrechte verletzt. Ja, befinden die Richter in Strassburg, die Schweiz mache zu wenig für den Klimaschutz.

Man kann dieses Urteil nun als historisch feiern, wie es die Klimaseniorinnen und die mit ihnen verbandelten Umweltorganisationen tun. Nüchtern betrachtet, stellt das supranationale Gericht fest, was längst klar ist: Die Klimapolitik der Schweiz ist zu wenig ambitioniert.

Neu ist dagegen: Die Klimaschüzer können ihre Forderungen nach mehr Klimaschutz, die sie seit Jahren erheben, mit dem Gewicht eines richterlichen Verdikts aufladen. Prompt diktieren sie nun dem Bundesrat und dem Parlament, sich an das Urteil halten zu müssen: Die Schweiz müsse den Klimaschutz rasch verstärken; Menschenrechte seien Basis jeder Demokratie.

Ob Bundesrat und Parlament spuren, ist aber nicht klar. Denn: Zu dieser Demokratie gehören auch all jene Entscheide, die nicht nur sie in den letzten Jahrzehnten gefällt haben, sondern auch das Stimmvolk – wie etwa das 2021 abgelehnte CO2-Gesetz.

In der Summe ergeben diese Beschlüsse eine ungenügende Klimapolitik. Man kann das beklagen, aber es ist das Resultat einer demokratischen Auseinandersetzung. Indem das Gericht nun eingreift, wird diese Politik übergangen.

Dieses Spannungsfeld erklärt, warum viele Politiker Mühe mit dem Gerichtshof bekunden. Sie erleben ihn als übergriffig, weil er sich in nationale Entscheide einmische. Das jüngste Urteil dürfte sie darin bestätigen.

Hierin liegt für die Klimaschützer eine Gefahr, die sie mit ihrem juristischen Kampf womöglich zu wenig bedacht haben: Bestimmen zunehmend Gerichte den Gang der Klimapolitik, dürfte das ein guter Teil der Bevölkerung nicht goutieren.

All diese Menschen könnten in der Schweiz ihrem Ärger auf bewährte Weise Luft verschaffen: mit einem Zeichen an der Urne – gegen weitere Verschärfungen im Klimaschutz. Gegen die grünen Parteien, die das Urteil nun für ihre politische Agenda nutzen wollen.

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QOSHE - Das Klima-Urteil birgt eine Gefahr - Stefan Häne
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Das Klima-Urteil birgt eine Gefahr

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09.04.2024

Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Frage beantwortet, ob ein Staat mit seiner Klimapolitik die Menschenrechte verletzt. Ja, befinden die Richter in Strassburg, die Schweiz mache zu wenig für den Klimaschutz.

Man kann dieses Urteil nun als historisch feiern, wie es die Klimaseniorinnen und die mit ihnen verbandelten Umweltorganisationen tun. Nüchtern betrachtet, stellt das supranationale Gericht fest, was längst klar ist: Die Klimapolitik der Schweiz ist zu wenig ambitioniert.

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