Was passiert mit der NATO, wenn Trump Grönland angreift? Eine rechtliche Analyse
Seit Donald Trump seine Kandidatur für 2024 angekündigt hat, suchen die NATO-Verbündeten nach Wegen, das Bündnis „trump-beständig“ zu machen. Bekannt waren dabei seine schon in der ersten Amtszeit wiederholten Austrittsdrohungen für den Fall, dass die Mitgliedstaaten ihre Militärausgaben nicht drastisch steigerten. Dabei spricht er jenseits der zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die 2014 in Wales vereinbart wurden, von 3,5 und sogar fünf Prozent des BIP.
Neu war vor Jahresfrist allerdings der Nachdruck, mit dem er zwei langjährige NATO-Partner bedrohte: Kanada solle der 51. Bundesstaat der USA werden und Dänemark die Insel Grönland abgeben, wie er am 7. Januar 2025 bei einer Pressekonferenz in Mar-a-Lago in den Raum stellte. Anschließend veröffentlichte er auf Truth Social zwei Karten von Nordamerika, auf denen die USA und Kanada zu einem einzigen Land verschmolzen waren – und teilte eine satirische Titelseite der New York Post, auf der er selbst auf eine Karte zeigt, auf der Kanada und Grönland jeweils mit „51.“ und „Unser Land“ beschriftet sind.
Während Trump gegenüber Kanada militärische Gewalt inzwischen ausschließt, hat er eine solche Erklärung hinsichtlich Grönlands nicht abgegeben. Im Lichte aktueller weltpolitischer Ereignisse ist es daher Zeit für eine unerhörte Frage: Was ist eigentlich, wenn Trump tatsächlich in Grönland einmarschiert? Welche Abkommen und Verträge wären berührt, welche Mechanismen könnten greifen – und welche nicht?
Zwischen den USA und Dänemark besteht seit 1951 ein Abkommen zur Verteidigung Grönlands, das 2004 modifiziert wurde. Es unterstreicht zwar die enge Verteidigungszusammenarbeit der beiden NATO-Staaten. Gemäß des Abkommens beherbergt die Insel die US-amerikanische Weltraumbasis Pituffik mit modernisierten Frühwarnradarsystemen (UEWR) zur Erkennung und Verfolgung ballistischer Raketen.
Allerdings handelt es sich hierbei um ein reines Exekutivabkommen, das Trump theoretisch per Federstrich kündigen könnte. Anders als bei völkerrechtlichen Verträgen wäre hier keine parlamentarische Zustimmung erforderlich.
Komplizierter ist die Frage nach der Kündigung völkerrechtlicher Verträge wie etwa des Nordatlantik-Vertrages (NAT), der der NATO zugrunde liegt. Die Verfassung regelt zwar den Abschluss solcher Verträge, die eine Zweidrittelmehrheit im Senat erfordern. Ihre Beendigung ist hingegen nicht eindeutig bestimmt. So zog Trump in seiner ersten Amtszeit im Alleingang den Austritt der USA aus dem Pariser........© der Freitag
