Ende Mai 1974 meldet Mieczyslaw Ryskala, der Bezirksstaatsanwalt des polnischen Krakau, in einem Bericht an die Abteilung II der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau Vollzug. Er sei, wie angewiesen, zu Emilia Kukuczka gegangen, die im Dorf Kamienica im Landkreis Limanowa lebt, habe ihr die Urne mit der Asche ihres Ehemannes Czeslaw, ein Paket mit dessen persönlichen Gegenständen und eine Sterbeurkunde überreicht.

Erleichtert berichtet Ryskala, dass es bei der kirchlichen Beerdigung des Mannes im engsten Familienkreis keine demonstrativen Ereignisse gegeben habe – weder durch Verwandte des Verstorbenen noch der örtlichen Bevölkerung. Von den Todesumständen, die zu Unruhen hätten führen können, ist in dem Bericht, der der Berliner Zeitung vorliegt, nichts zu lesen.

Sie wurden auch nicht bekannt, denn der Feuerwehrmann Czeslaw Kukuczka wurde offenbar im staatlichen Auftrag der DDR hinterrücks erschossen, als er Ostberlin gen Westen verlassen wollte. Fast niemand nahm davon Notiz. Lediglich die Bild-Zeitung berichtete von einem geheimnisvollen Attentat am „Sektorenübergang Friedrichstraße“. Die Zeitung ist in der Berliner Stadtbibliothek einsehbar.

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Der kleine, dreispaltige Bericht erschien auf der letzten Seite der Ausgabe vom 2. April 1974. Der Autor schrieb, dass drei 15 bis 17 Jahre alte Schülerinnen der Realschule im hessischen Bad Hersfeld nach einem Besuch jenseits der Mauer übereinstimmend von einem hinterhältigen Anschlag berichteten, der sich am Freitag, dem 29. März 1974, zwischen 15.10 und 15.20 Uhr auf einen 40 bis 45 Jahren alten Mann am Kontrollpunkt zugetragen haben soll.

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„Als der Mann arglos vorbeigegangen war, wurde er (sic!) von einem Zivilisten im dunklen Mantel und mit getönter Brille aus zwei Meter Entfernung in den Rücken geschossen“, zitierte das Blatt die Mädchen.

Auch der 46-jährige Klassenlehrer Herbert D. will den Schuss gehört, die Tat aber nicht gesehen haben. Er bezeichnete die Schülerinnen in dem Beitrag als sehr glaubwürdig. Der „Westberliner Polizei war bis gestern von dem Zwischenfall nichts bekannt“, hieß es weiter. Abgedruckt wurde auch ein Foto der drei Jugendlichen.

Was sich wie ein schlechter Agententhriller anhört, harrte lange Zeit der Aufklärung. Doch fast genau 50 Jahre nach dem gewaltsamen Tod Kukuczkas am Grenzübergang Friedrichstraße muss sich ab Donnerstag Martin Manfred N. vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verantworten – wegen des mutmaßlichen Mordes an dem Feuerwehrmann aus Polen. Kukuczka gehört zu den rund 140 Menschen, die an der Berliner Mauer starben.

Die Ermittler wollen in dem 80 Jahre alten Senioren den „Zivilisten im dunklen Mantel und mit getönter Brille“ identifiziert haben, der Ende März 1974 Kukuczka aus nächster Nähe hinterrücks erschoss. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmotiv der Heimtücke aus.

Martin Manfred N. hatte laut Anklage beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet und war am Grenzübergang Friedrichstraße, der im Volksmund Tränenpalast hieß, eingesetzt. Als Mitarbeiter der Operativgruppe I der Stasi soll der damalige Oberleutnant mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein.

Die Anklage gegen Martin Manfred N. stützt sich auf Berichte des MfS, die im Bundesarchiv liegen und derzeit wegen des Verfahrens gegen den 80-Jährigen nicht eingesehen werden dürfen – die Akten sind gesperrt.

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Was war damals geschehen? Die Geschichte des Todes von Czeslaw Kukuczka hatte zunächst der Historiker Stefan Appelius recherchiert, später werteten die Wissenschaftler Hans-Hermann Hertle und sein polnischer Kollege Filip Ganczak die Akten der Stasiunterlagenbehörde aus und rekonstruierten die Vorgänge.

Kukusczka, verheiratet und Vater dreier Kinder, träumte offenbar von einem Leben in Florida, wo zwei Tanten von ihm wohnten. Am 3. März 1974 verschwand er spurlos aus seinem Heimatort. Was er bis zum Tag seines Todes tat, ist unklar. Fest steht, dass er am 29. März 1974 gegen 13 Uhr die polnische Botschaft Unter den Linden in Ostberlin betrat.

Dort wollte er mit einer angeblichen Bombe, die er in seiner Aktentasche hatte, seine Ausreise nach Westberlin erzwingen. Zudem soll er damit gedroht haben, drei weitere Gebäude in Berlin in die Luft zu sprengen, sollte man ihn nicht gehen lassen.

Ein in der Botschaft beschäftigter Oberst des polnischen Staatssicherheitsdienstes unterrichtete daraufhin Willi Damm, den Leiter der Abteilung X des MfS. Damm wiederum informierte umgehend den stellvertretenden Stasi-Chef Bruno Beater, der entschied, Kukuczka „nach Möglichkeit außerhalb des Gebäudes der Botschaft der VR Polen unschädlich zu machen“.

Damm fuhr damals mit zwei Stasi-Mitarbeitern zur Botschaft. Sie täuschten dem Polen vor, seine Forderung zu erfüllen. Als der Oberst des polnischen Staatssicherheitsdienstes fragte, ob sie wirklich vorhätten, Kukuczka ausreisen zu lassen, erklärte Damm – so hielt er es in seinem Bericht fest – Nahziel sei es, zu vermeiden, dass es im Gebäude der Botschaft zu einem Zwischenfall komme. Alles andere müsse auf dem Territorium der DDR gelöst werden, um Kukuczka unschädlich zu machen – womöglich auch mit der Waffe.

Um 14.40 Uhr verließ Czeslaw Kukuczka die Botschaft. Ein Stasi-Oberstleutnant fuhr ihn zum Tränenpalast. Zu dieser Zeit seien am Bahnhof Friedrichstraße die erforderlichen Vorbereitungen getroffen worden, notierte Damm.

Laut Anklage passierte Kukuczka dort ungehindert bereits zwei der drei Kontrollstellen. Er ahnte nicht, dass am letzten Abfertigungspunkt hinter einer Sichtblende versteckt ein bewaffneter Stasimann bereits auf ihn wartete. Es soll sich dabei um den damals 30-jährigen Martin-Manfred N. gehandelt haben, der dort seit dem 1. Juli 1973 in der Operativgruppe I eingesetzt war.

Kukuczka trug zu dieser Zeit ein hellgrünes Hemd, ein schwarzes Jacket und einen schwarzen Mantel. Als der 38-Jährige glaubte, es geschafft zu haben und in Richtung U-Bahn-Tunnel lief, fiel ein Schuss. Kukuczka fasste sich an den Rücken, brach zusammen. Doch er lebte noch. Der Bereich wurde sofort abgesperrt, sodass niemand mehr sehen konnte, was geschehen war.

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Der lebensgefährlich verletzte Mann kam aber nicht etwa in die nahegelegene Charité, er wurde ins Haftkrankenhaus Hohenschönhausen gebracht. Dort starb er bei der Operation. Ein Arzt notierte auf dem Totenschein den Todeszeitpunkt: 18.32 Uhr.

Wenige Tage nach dem gewaltsamen Tod von Czeslaw Kukuszka soll vorgeschlagen worden sein, Martin Manfred N. den Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ in Bronze zu verleihen, so geht es aus der Anklage gegen den Rentner hervor.

Mit dem Orden, den es in Gold, Silber und Bronze gab, wurden in der DDR seit 1966 „außerordentliche Verdienste bei der Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft und beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“ gewürdigt.

Begründet wurde der Vorschlag damit, dass Genosse Oberleutnant N. den persönlichen Auftrag erhalten habe, einen terroristischen Angriff auf die Staatsgrenze der DDR unter allen Umständen abzuwehren. Diesen Auftrag habe N. entschlossen und mutig erfüllt und den Terroristen mit der Schusswaffe unschädlich gemacht.

Erst am 3. April 1974 ordnete die Generalstaatsanwaltschaft der DDR „die Obduktion der Leiche zum Zwecke der Feststellung der Todesursache“ an. Die Anweisung ging direkt an „Herrn Prof. Dr. Prokop“, den Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Charité.

Der bekannteste Rechtsmediziner der DDR obduzierte noch am selben Tag die Leiche Kukuczkas – gemeinsam mit einem Oberarzt. Die Obduktionsunterlagen liegen der Berliner Zeitung vor. Demnach war den Rechtsmedizinern erklärt worden, dass der „Betroffene mit einer Bauchschussverletzung in ein Krankenhaus eingeliefert“ worden und dort verstorben sei.

Doch die Sektion widerlegte die These, dass Kukuczka von vorne getroffen wurde. In ihrem Gutachten beschrieben die Obduzenten eine „Einschussöffnung an der Rückenhaut links“. Sämtliche vorgelegten Kleidungsstücke, so heißt es in dem Dokument, zeigten zudem zu dem Einschuss links hinten korrespondierende Stoffdefekte und entsprechende innere Verletzungen.

Der Schusskanal verlaufe, so heißt es weiter, nach rechts vorn. Es sei zu einer Ausschussöffnung an der Bauchhaut gekommen. Durch den Schuss wurden Leber und Milz verletzt. Als Todesursache gaben Prokop und sein Oberarzt „Verbluten bei Verletzungen der Bauchorgane“ an.

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Zudem wurde ausgeführt, dass die äußere Schicht von Kukuczkas Mantel im Bereich des Einschussloches eine sechs Millimeter große, rundliche Aufhellung aufweise, „die wie ein metallischer Glanz imponiert“. Es war eine Schmauchspur, die für einen Schuss aus geringer Entfernung sprach.

Nur einen Tag später tauchte ein Stasibericht auf, in dem erstmals davon die Rede ist, dass Kukuczka eine Waffe dabei gehabt habe. Er soll sie plötzlich aus der Manteltasche gezogen und sie gegen einen Grenzposten gerichtet haben. Deswegen sei der Mann von dem zweiten Posten durch einen gezielten Schuss handlungsunfähig gemacht worden. Auch diese Variante wird in dem Prozess zu prüfen sein.

Nach der Wende hatte die Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren in dem Fall zunächst eingestellt. Die Beschreibungen der Zeuginnen reichten nicht aus, den mutmaßlichen Schützen zu identifizieren, hieß es etwa im Jahr 2005. Auch sei nicht klar, ob Kukuczka nicht doch eine Waffe gezogen habe.

Der nun angeklagte Mann sei erst 2016 namhaft gemacht worden, sagt Sebastian Büchner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Damals sei man davon ausgegangen, dass es sich bei dem Tod Kukuczkas um einen Totschlag gehandelt habe. Weil ein Totschlag verjährt gewesen wäre, sei das Verfahren erneut vorläufig eingestellt worden.

Doch auch in Polen wurde wegen des tödlichen Schusses auf den Feuerwehrmann ermittelt – und im Sommer 2021 ein europäischer Haftbefehl gegen den „ehemaligen operativen Offizier des DDR-Staatssicherheitsdienstes“ erlassen. Die polnische Seite beantragte daraufhin die Auslieferung von Martin Manfred N. Das führte in Berlin zu einer neuen Bewertung, die in der Anklage mündete. Mord verjährt nicht.

Martin Manfred N. ist gelernter Maschinenbauer, seit Oktober 1965 war er bei der Stasi und verdiente als hauptamtlicher Mitarbeiter 27.000 Mark im Jahr, so geht es aus einer Stasi-Mitarbeiter-Liste hervor. Bis 2010 lebte er mit seiner Familie im Ostteil Berlins, zog dann nach Leipzig. Er ist nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen soll er sich noch nicht geäußert haben.

Die 29. Große Strafkammer hat die Anklage wegen Mordes zugelassen. Bisher hat sie sieben Verhandlungstage geplant und sechs Zeugen geladen, darunter auch zwei der drei ehemaligen Schülerinnen aus Bad Hersfeld, die die Tat gesehen haben wollen und die sich offenbar noch gut daran erinnern können.

Der Sohn und die Tochter von Czeslaw Kukuczka treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster aus Lübeck vertritt in dem Verfahren die Tochter. Für ihn ist es offenbar fraglich, warum nur N. auf der Anklagebank sitzt.

„Es ist evident, dass der von dem Angeklagten unmittelbar ausgeführten Tat eine geheimdienstliche Operation des MfS zugrunde gelegen hat und der Angeklagte das letzte Glied in einer Befehlskette ist“, erklärt der einstige Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

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Deswegen habe er bei der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt, die Ermittlungen auf alle Stasi-Angehörigen auszuweiten, die für diese Operation ausgezeichnet worden seien – wegen Mittäterschaft oder Beihilfe.

Förster bezieht sich dabei auf einen Befehl, den der damalige Minister Erich Mielke unterzeichnet habe. Danach wurden mehrere Stasi-Leute für ihre dienstliche Tätigkeit, die mit der „Unschädlichmachung“ endete, mit dem Kampforden geehrt. Zugleich will der Jurist diese Personen im Prozess als Zeugen hören.

Der Düsseldorfer Anwalt des Sohnes, Rajmund Niwinski, will keine Stellungnahme abgeben. Sein Mandant und auch dessen Schwester wünschten keine mediale Präsenz, erklärt er. Es wird schwerfallen, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen. Das öffentliche Interesse an dem Verfahren ist riesig. Erstmals wird es am Berliner Landgericht Tonaufzeichnungen geben – wegen der „herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung“ des Verfahrens.

QOSHE - Tödlicher Schuss vor 50 Jahren an DDR-Kontrollpunkt – Ex-Stasi-Mann steht in Berlin wegen Mordes vor Gericht - Katrin Bischoff
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Tödlicher Schuss vor 50 Jahren an DDR-Kontrollpunkt – Ex-Stasi-Mann steht in Berlin wegen Mordes vor Gericht

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11.03.2024

Ende Mai 1974 meldet Mieczyslaw Ryskala, der Bezirksstaatsanwalt des polnischen Krakau, in einem Bericht an die Abteilung II der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau Vollzug. Er sei, wie angewiesen, zu Emilia Kukuczka gegangen, die im Dorf Kamienica im Landkreis Limanowa lebt, habe ihr die Urne mit der Asche ihres Ehemannes Czeslaw, ein Paket mit dessen persönlichen Gegenständen und eine Sterbeurkunde überreicht.

Erleichtert berichtet Ryskala, dass es bei der kirchlichen Beerdigung des Mannes im engsten Familienkreis keine demonstrativen Ereignisse gegeben habe – weder durch Verwandte des Verstorbenen noch der örtlichen Bevölkerung. Von den Todesumständen, die zu Unruhen hätten führen können, ist in dem Bericht, der der Berliner Zeitung vorliegt, nichts zu lesen.

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Auch der 46-jährige Klassenlehrer Herbert D. will den Schuss gehört, die Tat aber nicht gesehen haben. Er bezeichnete die Schülerinnen in dem Beitrag als sehr glaubwürdig. Der „Westberliner Polizei war bis gestern von dem Zwischenfall nichts bekannt“, hieß es weiter. Abgedruckt wurde auch ein Foto der drei Jugendlichen.

Was sich wie ein schlechter Agententhriller anhört, harrte lange Zeit der Aufklärung. Doch fast genau 50 Jahre nach dem gewaltsamen Tod Kukuczkas am Grenzübergang Friedrichstraße muss sich ab Donnerstag Martin Manfred N. vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verantworten – wegen des mutmaßlichen Mordes an dem Feuerwehrmann aus Polen. Kukuczka gehört zu den rund 140 Menschen, die an der Berliner Mauer starben.

Die Ermittler wollen in dem 80 Jahre alten Senioren den „Zivilisten im dunklen Mantel und mit getönter Brille“ identifiziert haben, der Ende März 1974 Kukuczka aus nächster Nähe hinterrücks erschoss. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmotiv der Heimtücke aus.

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