Ein strengeres Lieferkettengesetz wäre auch für uns gut
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit hat das EU-Parlament der Bevölkerung, die es vertritt, einen Bärendienst erwiesen. Das erste Mal war am 8. Oktober, als sich 355 vor allem rechtsgerichtete Abgeordnete mit ihrem Verbot von Begriffen wie „Veggie-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ (also ob die EU-Bürger:innen sich davon wirklich verwirren ließen) durchgesetzt haben. (Die WZ berichtete.) 247 Gegenstimmen waren zu wenig, und selbst mit den 30 Enthaltungen auf ihrer Seite hätte es nicht gereicht. Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, der hier das letzte Wort hat, uns doch noch vor der endgültigen Blamage bewahren.
Das zweite Mal war am 13. November. Da haben 382 Abgeordnete im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets dafür gestimmt, die EU-Lieferkettenrichtlinie zu lockern, wie bereits auf wz.at zu lesen war. 13 EU-Mandatar:innen enthielten sich, aber 249 waren dagegen, die Zahl der von der Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) betroffenen Unternehmen massiv zu reduzieren. Und sie hatten recht damit.
Die von der Richtlinie vorgeschriebene strenge Sorgfaltspflicht soll Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der gesamten Lieferkette für in der EU konsumierte Produkte verhindern. Sie gilt jedoch nun erst für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten mit einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro statt wie........





















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