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Schwierige Operation Spritpreisbremse

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26.03.2026

Die "Spritpreisbremse" soll ab 1. April 2024 Benzin und Diesel um etwa zehn Cent pro Liter günstiger machen.

Die Novelle begrenzt die Gewinnmargen von Raffinerien und Treibstoffhändlern, was einen schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt.

Die Senkung der Mineralölsteuer orientiert sich an den Mehrwertsteuermehreinnahmen, entlastet aber vor allem Unternehmen weniger als Konsument:innen.

Mineralölsteuer 2024: 3,8 Mrd. Euro, CO₂-Abgabe: 1,3 Mrd. Euro

MWSt von Tankstellen 2023: 0,15 Mrd. Euro

Gesetzespaket gilt von April bis Dezember 2024

Die "Spritpreisbremse" soll ab 1. April 2024 Benzin und Diesel um etwa zehn Cent pro Liter günstiger machen.

Die Novelle begrenzt die Gewinnmargen von Raffinerien und Treibstoffhändlern, was einen schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt.

Die Senkung der Mineralölsteuer orientiert sich an den Mehrwertsteuermehreinnahmen, entlastet aber vor allem Unternehmen weniger als Konsument:innen.

Mineralölsteuer 2024: 3,8 Mrd. Euro, CO₂-Abgabe: 1,3 Mrd. Euro

MWSt von Tankstellen 2023: 0,15 Mrd. Euro

Gesetzespaket gilt von April bis Dezember 2024

Gestern haben die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos gemeinsam mit den Grünen ihre „Spritpreisbremse“ beschlossen, ein zweiteiliges Gesetzespaket, das den Preis für Benzin und Diesel an den Tankstellen ab 1. April um rund zehn Cent pro Liter drücken soll.

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Die Grünen hat es für die kompliziertere Hälfte des Pakets gebraucht: Das Preisgesetz, das der Regierung in bestimmten Fällen die Möglichkeit gibt, in die Preisgestaltung privater Unternehmer:innen einzugreifen, kann nämlich nur per Zweidrittelmehrheit geändert werden, weil einige seiner Angelegenheiten – zum Beispiel Energiekosten – ansonsten teilweise Ländersache wären.

Gewinnmargen begrenzen

Bei dieser Novelle geht es darum, die Gewinnmargen von Raffinerien (also speziell der einen in Österreich) sowie Treibstoffhändlern in Österreich in Zeiten der Krise zu begrenzen. Dass das keine einfache Operation wird, steht schon in den vom Wirtschaftsministerium verfassten Erläuterungen zum Gesetzesantrag:

„Die Festlegung der Marge erfolgt grundsätzlich in........

© Wiener Zeitung