Cannabis im Bundestag: Das Ende der Telemedizin durch die Hintertür
17. Dezember 2025 | Hans-Georg Kamann
Am Donnerstag Debatte im Parlament: Cannabisblüten sollen nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden dürfen. Warum das die Patientensicherheit gefährdet. Ein Gastbeitrag
EIN GASTBEITRAG VON HANS-GEORG KAMANN
Am Donnerstag (18. Dezember) befasst sich der Deutsche Bundestag erneut mit einer Verschärfung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes. Künftig sollen Cannabisblüten nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden dürfen. Eine Erstverschreibung per Videosprechstunde wäre ausgeschlossen, der Versand von Cannabisblüten faktisch beendet.
Was auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung wirkt, hätte erhebliche Folgen für die medizinische Versorgung. Ziel der geplanten Regelung ist es, Missbrauch zu verhindern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Dieses Ziel ist legitim. Juristisch und gesundheitspolitisch stellt sich jedoch die Frage, ob die vorgesehenen Mittel geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind oder ob sie mehr Probleme erzeugen, als sie lösen.
Für die Einordnung der aktuellen Debatte ist der zeitliche Kontext entscheidend. Medizinalcannabis ist in Deutschland seit 2017 erlaubt und seitdem Teil der regulären........





















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