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Ungarn als Enfant terrible der EU: Vor wem sich Viktor Orbán jetzt fürchten muss

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30.03.2026

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Ungarn als Enfant terrible der EU: Vor wem sich Viktor Orbán jetzt fürchten muss

30. März 2026 | Gerhard Hücker

Der Ministerpräsident ist seit 2010 dauerhaft an der Macht und inszeniert sich als Kämpfer gegen die EU. Aber bei der Wahl am 12. April begegnet ihm mit Péter Magyar ein gefährlicher Herausforderer

Die Beziehung zwischen Ungarn und der EU ist eine der komplexesten und spannungsgeladensten innerhalb der Gemeinschaft. Während Ungarn wirtschaftlich massiv von der EU profitiert, gibt es auf politischer und rechtlicher Ebene tiefgreifende Konfikte.

Ungarn trat am 1. Mai 2004 im Zuge der großen Osterweiterung der EU bei. Dies wurde damals als endgültige Rückkehr nach Europa und Abkehr vom sowjetischen Einfluss gefeiert. Seit dem Beitritt hat Ungarn netto etwa 70 Milliarden € an EU-Strukturförderungen erhalten, die zum Ausbau seiner Infrastruktur, vor allem bei Autobahnen und Brücken, und zur Modernisierung der Wirtschaft beigetragen haben. Im Zeitraum 2014 – 2020 wurden in Ungarn etwa 43 Prozent aller öffentlichen Investitionen mit EU-Geldern finanziert.

Seit dem Amtsantritt von Premierminister Viktor Orbán im Jahr 2010 hat sich das Verhältnis Ungarns zur EU trotzdem dramatisch gewandelt. Orbán propagiert das Modell einer „illiberalen Demokratie“. Er betont nationale Souveränität, christliche Werte und eine strikte Ablehnung von Migration. Ungarn schert oft aus dem EU-Konsens aus, was die Entscheidungsfindung erschwert, da in der Außenpolitik zumeist Einstimmigkeit erforderlich ist. Warum?

Orbán wurde 1998 im Alter von nur 35 Jahren zum ersten Mal Ministerpräsident. Nach der Wahlniederlage 2002 ging er für acht Jahre in die Opposition. In der zweiten Ära seit dem 29. Mai 2010 ist er ununterbrochen im Amt. Er hat seither jede Parlamentswahl (2014, 2018 und 2022) gewonnen, meist mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die es ihm ermöglichte, die Verfassung umfassend zu ändern.

Es sind zwei Säulen, auf denen die Macht von Viktor Orbán und seiner Partei „Fidesz“ seit 2010 ruht: Einerseits die rechtliche Umgestaltung des Staates und andererseits ein ausgeklügeltes politisches System zur Machterhaltung. Das System Orban ist eine Kombination aus legalen Tricks, wirtschaftlicher Abhängigkeit und medialer Dominanz.

Gleich nach seinem Wahlsieg 2010 nutzte Orbán seine Zwei-Drittel-Mehrheit, um die alte Verfassung von 1989 durch ein neues „Grundgesetz“ - 2012 in Kraft getreten - zu ersetzen. Die Macht Orbans wurde zentralisiert.

Ein zentrales Instrument der Machtkonzentration ist das Regieren per Dekret. Durch die Verankerung weitgehender Notstandsregelungen im Grundgesetz kann Orbán in Krisenzeiten, die er seit Jahren durchgehend ausruft – erst Migration, dann Corona, nun der Ukraine-Krieg - am Parlament „vorbeiregieren“.

Wie der Premier die Verfassung anpasste

Die 15. Verfassungsänderung vom April 2025 hat die ursprünglichen zeitlichen Befristungen für diese Notstandsbefugnisse faktisch aufgehoben. Die Regierung kann den „Gefahrenzustand“ nun unbegrenzt verlängern, ohne jedes Mal die Zustimmung des Parlaments einholen zu müssen.

Das Grundgesetz wurde so angepasst, dass es kaum noch unabhängige Instanzen gibt, die die Regierung stoppen könnten: Die 14. Verfassungsänderung von Anfang 2025 hat es ermöglicht, politische Getreue leichter in hohe Richterämter zu hieven, was umfassen geschehen ist. Die Anforderung, dass beispielsweise der Generalstaatsanwalt ein erfahrener Jurist aus der Laufbahn sein muss, wurde gestrichen – nun können auch rein politische Vertraute diese Posten besetzen. Die Befugnisse der Gerichte wurden bereits früh beschnitten. Das Verfassungsgericht von Ungarn darf z.B. Gesetze zu Haushalts- und Steuerfragen, wozu fast alles gehört, kaum noch prüfen, solange die Staatsverschuldung ein gewisses Niveau überschreitet.

Orbán hat viele politische Details wie das Wahlsystem oder die Steuerpolitik in den Rang von „Kardinalgesetzen“ erhoben. Diese können nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Selbst wenn eine........

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