Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben
Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor.
Keine dauerhafte Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall
Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen.
Aktuell gibt es für die Verdachtsfall-Beobachtung, die mehr beinhalten kann als nur die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen, auf Bundesebene keine zeitliche Beschränkung. Die AfD wird vom........
