Die Freiheit der Gleichdenkenden
Seit einiger Zeit habe ich den Verdacht, dass manche Staatsanwaltschaften das »Recht auf freie Meinungsäußerung« eher für ein Ärgernis halten. Es sei denn, es handelt sich dabei um die Freiheit der Gleichdenkenden. Ein Beispiel aus Nordbaden hat diesen Verdacht gerade massiv erhärtet: Dort, in Bruchsal, hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vor Gericht gebracht. Hatte er den Holocaust geleugnet? Zu Gewalt und Umsturz aufgerufen? Nein, aber er hatte auf »X« einen anderen Beitrag kommentiert, der von »Scheinwahlen« in der von Russland besetzten Ostukraine gesprochen hat. Die Replik von Jörg Tauss beinhaltete den Satz: »Schon auf der russischen Krim lief das damals korrekt ab.« Das war’s – allerdings nicht für die Karlsruher Staatsanwaltschaft, die Tauss vorwarf, er habe »die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und die dort........
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