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Melanie Müller und der Hitlergruß auf der Bühne: Das Landgericht Leipzig hat nun sein Urteil gesprochen

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Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Das Gericht verurteilte die Sängerin auch wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3.500 Euro und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt. 

Geringere Geldstrafe, weil Einkünfte viel........

© Juedische Allgemeine