Kommunen müssen Antisemitismus-Verdacht alleine prüfen
Bei Verdacht auf Antisemitismus müssen Bayerns Kommunen ohne die erbetene Hilfe des Innenministeriums darüber entscheiden, welche Veranstaltungen sie in ihren Räumen verbieten und welche nicht. Es seien keine Leitlinien in Bearbeitung, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Anwendung des Gesetzes erfordere wie bei anderen Gesetzen auch eine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Kommune.
Hinweise zur Auslegung des Gesetzes ergäben sich etwa aus der Gesetzesbegründung, ergänzte die Sprecherin. Bei ihren Einschätzungen könnten sich die Kommunen zudem auf Vorfälle bei früheren Veranstaltungen stützen. »Daneben können sich konkrete Anhaltspunkte für die Bewertung aber auch aus weiteren Umständen des Einzelfalls ergeben, etwa abhängig vom Kontext der Veranstaltung und den örtlichen........
