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Privatklageweg – Ein teurer Holzweg

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03.01.2026

Da haben Sie voller Vorfreude auf eine Strafverfolgung Ihren Nachbarn wegen Beleidigung angezeigt, weil er Ihnen einen Vogel gezeigt hat, und dann das. Die Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse an der Strafverfogung und verweist Sie auf den Privatklageweg. Watt is datt dann, fragen Sie sich?

Nun, schauen wir uns das mal gemeinsam an.

Gesetzlich verankert ist das Ganze in den §§ 374 ff. StPO.

§ 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,

1.
ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),
2.
eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches), wenn sie nicht gegen eine der in § 194 Abs. 4 des Strafgesetzbuches genannten politischen Körperschaften gerichtet ist,
2a.
eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches),
3.
eine Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 des Strafgesetzbuches),
4.
eine Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches),
5.
eine Nötigung (§ 240 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches) oder eine Bedrohung (§ 241 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches),
5a.
eine Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (

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