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Gastbeitrag | Neue Staatsverschuldung oder Vermögensteuer?

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08.12.2023

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in seiner Regierungsansprache vom 28. November davon gesprochen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds „neue Realitäten“ schaffe. Deutschland stehe vor Herausforderungen, wie die Republik sie in dieser Konzentration und Härte noch nicht erlebt habe. In einem Nachtragshaushalt hat der Bundestag daher rückwirkend für 2023 die erneute Aussetzung der Schuldenbremse beschlossen.

Zu den neuen Realitäten gehört der Umstand, dass einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, dass die Regierung hinter der Konstruktion „Sondervermögen“ in Wirklichkeit Sonderschulden versteckt hat. Es häufen sich Stimmen, die eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse fordern, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken oder der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, CDU.

Tatsächlich gibt es in Deutschland erhebliche Sondervermögen: Der ungeheure Reichtum von nur wenigen hundert Einzelpersonen summiert sich auf über eine Billion Euro. Dieses Geld ist nicht nur unproduktiv, es wird sogar zu unserem Schaden eingesetzt. Allein die private Klimabilanz unserer Superreichen ist gruselig, die ihrer Firmen noch viel mehr. Die Superreichen konnten in den Jahren der Pandemie weltweit und auch in Deutschland ihr Vermögen noch einmal erheblich vergrößern, teilweise verdoppeln.

Um notwendige öffentliche Investitionen zu finanzieren, muss der Staat sich also gar nicht verschulden, er kann sich die Mittel auch durch Besteuerung der großen Vermögen beschaffen. Dies gelingt am besten mit der Vermögenssteuer. Die Vermögensteuer wurde zwar von der schwarz-gelben Bundesregierung unter Helmut Kohl 1997 ausgesetzt, ist aber noch immer im Grundgesetz verankert und kann jederzeit reaktiviert werden.

Bisher mussten die Ärmsten in der Bevölkerung die Last der neuen Krisen schultern. Sie........

© der Freitag


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