Es klingt wie das Drehbuch eines Wirtschaftskrimis. Am 1. März 2022 erhält der Erste Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, ein Herr M., einen Anruf mit unterdrückter Nummer. Eine namenlose Stimme teilt mit: Das Anwesen in der F***-Straße in Rottach-Egern gehöre dem russischen Milliardär Alischer Usmanow. Eigentümer sei eine auf der Isle of Man registrierte Gesellschaft. Der Grundbuchakte zufolge fungiere Usmanow als ihr Verantwortlicher. Weiterhin liege eine Yacht des Usmanow in einem Reparatur-Dock im Hamburger Hafen.

M. weiß, was zu tun ist. Nach telefonischer Rücksprache verfasst er eine Mail an die Leitung der Zentralen Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung in Bayern. Die Person Usmanow, schreibt er, finde sich in der am Vortag ergangenen EU-Durchführungsverordnung Nr. 269/2014 zur Durchführung einer Verordnung [sic!] über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Mit eben dieser Durchführungsverordnung waren am Vortag 26 Personen und eine Organisation in die EU-Sanktionsliste aufgenommen worden. Darunter mit der Nummer 673 besagter Alischer Usmanow, Berufsbezeichnung: russischer Oligarch.

Keine 24 Stunden später, und ein anonymer Anrufer meldet alle wesentlichen Details, die in einer Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung für Champagnerlaune sorgen: Russe, sanktioniert, reich. Und am Allerwichtigsten: immobiles Vermögen in Deutschland.

Die Beute anders als fett zu nennen wäre untertrieben – die Nummer 6 der weltweiten Superyachten, Länge über alles 156 Meter, mit einem Schätzwert von einer halben Milliarde Euro, außerdem mehrere Villen am Tegernsee. Der Haken bei der Sache: Die EU-Sanktionen belassen es beim Einfrieren von Vermögensgegenständen. Beschlagnahme und Enteignung sind nicht vorgesehen. Wenn der deutsche Staat – die Politik, die Öffentlichkeit, die Justiz – einem sanktionierten Russen wirklich in die Tasche greifen will, braucht er einen Rechtsanspruch, der über die EU-Sanktion hinausgeht.

•gestern

28.02.2024

29.02.2024

•gestern

29.02.2024

Der ist auch bald gefunden. Das Wochenmagazin Der Spiegel, damals noch jagdfiebernd bei der Oligarchenhatz, schrieb im Herbst 2022 von einem „besonderen Kniff“, den die Staatsanwälte sich ausgedacht hätten: Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Auf die Weise biete sich „die Chance, endlich an das Vermögen zumindest eines russischen Oligarchen heranzukommen“.

Was lag näher, als Usmanows Steuerschuld bei mindestens 500 Millionen Euro anzusetzen? Das Pfand lag im Hamburger Hafen. Und die Rottacher Villen im oberbayerischen Landhausstil, seit Corona meist leer und verlassen, waren die perfekte Kulisse für spektakuläre Hausdurchsuchungen. Am 22. September 2022 verschafften sich 250 Beamte in vier Bundesländern Zugang zu insgesamt 24 Objekten. Verschämt schrieb die ZEIT, Augenzeugen hätten „Einsatzkräfte beobachtet, die am Morgen ein Gebäude in Rottach-Egern durchsucht[en]“ – in Wirklichkeit waren bereits TV-Teams vor Ort, als die vermummten Fahnder anrückten.

Ähnliche Einsätze folgten: die Durchsuchung der UBS-Bank in München und Frankfurt, einer Anwaltskanzlei, die Usmanow in Deutschland vertritt, einer Wohnung, deren Kauf der Milliardär dem Sohn eines verstorbenen Freundes finanziert hatte, sogar von Räumlichkeiten in der Allianz Arena des FC Bayern – dort hatte Bayernfan Usmanow eine Loge angemietet. Im Oktober 2023 wurden dann, erneut medienwirksam inszeniert, sechs Nobelkarossen aus Rottach-Egern abtransportiert. Anlass war in allen Fällen, so die Staatsanwaltschaft, der Verdacht auf Geldwäsche, Sanktionsvergehen oder Steuerhinterziehung.

Holger Friedrich: Warum der Rechtsstaat auch für reiche Russen gelten muss

19.02.2024

Causa Usmanow: Usbekischer Milliardär kämpft um sein Recht

16.12.2023

Was aussah wie harte Kante gegen Berliner Clan-Kriminalität, war eine Demonstration politischer Entschlossenheit superreichen Russen gegenüber. Die Medien spielten den Ball mit Kusshand; Bild titelte: „Russen-Protz soll ein Ende haben. Luxus-Yachten werden einkassiert.“ Oder die Wirtschaftswoche: „Chapeau für die Usmanow-Razzia – aber Deutschland bleibt ein Paradies für Geldwäscher.“ Einzig die Berliner Zeitung fragte schon im Dezember 2022: „ Der Fall Alischer Usmanow: Warum wird dieser Mann von deutschen Behörden verfolgt?“

Die Durchsuchungen waren medienwirksam – juristisch erfolgreich waren sie nicht. Ein Knackpunkt der Ermittlungen: Alischer Usmanow ist nicht der Eigentümer der ihm zugeschriebenen Objekte, weder der Villen noch der Superyacht. Die Eigentümer sind sogenannte Trusts, denen der Milliardär einen Gutteil seines Vermögens vor Jahren und unwiderruflich übertragen hat. Und anders als einige Staatsanwälte es behaupten (und viele Medien es kolportieren), sind solche Trusts keine Strohmann-Konstrukte.

Trusts sind in der Tat eine harte Nuss, ein „einzigartiges Rechtsinstitut“ aus der Welt des angelsächsischen Rechts. Für Länder mit anderer Rechtstradition schafft das Haager Trustübereinkommen von 1985 eine Basis der Anerkennung und Adaption. Allerdings ist die Bundesrepublik, anders als etwa China, Frankreich oder Italien, dem Übereinkommen nie beigetreten.

Was den Fall auch für das breite Publikum interessant macht, ist die Entschlossenheit des Usbeken, sich auf den Ritt durch die deutsche Gerichtsbarkeit einzulassen. Er kämpft um sein Recht, und das mit dem kulturellen Hintergrund eines zentralasiatischen Muslims. Die besagten Trusts dienen der künftigen Versorgung einer mehr als 100-köpfigen Familie, für die Usmanow als kinderloses Oberhaupt die Verantwortung trägt. Sie sind, was er einst hinterlässt, sein Lebenswerk.

Der ehemalige Profi-Fechter weiß, dass man die Waffen seiner Angreifer – das Recht und die Öffentlichkeit – auch gegen diese richten kann. Nach den Durchsuchungen beginnt er sich zu wehren. Und zwar auf zwei Ebenen: einerseits gegen Verleumdungen, Falschdarstellungen und Fake News in den Medien, andererseits gegen die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft. Dazu gewinnt er eine Reihe renommierter Anwälte, darunter den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer, den CSU-Granden Peter Gauweiler und den Hamburger Medienrechtler Joachim Steinhöfel.

Noch im November 2022 erhebt Steinhöfel die ersten Klagen, ausgelöst durch diffamierende Medienberichte, oft nur Agenturmeldungen, die kritiklos übernommen werden und den Eindruck einer kampagnenhaften Vorverurteilung hinterlassen. Der Erfolg lässt nicht auf sich warten. In knapp 70 Fällen ist der Anwalt seither aktiv geworden: Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren.

Nicht Putins Strohmann: Deutsches Gericht verbietet Forbes-Aussage zu Milliardär Usmanow

23.01.2024

Gericht urteilt zugunsten von Usmanow: Staatsanwaltschaft muss Eigentum zurückgeben

02.11.2023

Noch gebe es kein einziges Urteil, so Steinhöfel, mit dem geltend gemachte Unterlassungsansprüche abgewiesen wurden. Die DPA habe auf Hinweise „professionell“ reagiert; auch die NZZ, das Handelsblatt, die Welt oder der Spiegel hätten „Fehler innerhalb von Minuten“ korrigiert. Nur „RTL zog es vor, vor Gericht rechtskräftig zu verlieren“. Radio Bremen und das ZDF gaben Unterlassungserklärungen ab.

Ein Meilenstein ist der jüngst gewonnene Prozess gegen das renommierte US-Wirtschaftsmagazin Forbes. Forbes hatte behauptet, der Milliardär fungiere „als Strohmann für Putin und habe dessen geschäftliche Probleme gelöst“. In ihrer Korrespondenz mit Usmanows Anwälten hatte die EU den Forbes-Artikel als Beleg ihrer Verdächtigungen angeführt. Was zugleich die Absurdität der Causa illustriert: Die EU-Sanktionen basieren auf Aussagen, deren Wiederholung europäischen Medien gerichtlich untersagt wurde.

Auch das Bundeskriminalamt, so Steinhöfel, habe eine rechtswidrige Presseerklärung und Tweets gelöscht, ebenso der schwedische Jelzin-Berater Anders Åslund. Er hatte Usmanow noch vor Kriegsbeginn als „Lieblingsoligarch Putins“ bezeichnet; die EU hatte die Behauptung offensichtlich ungeprüft übernommen. Den entsprechenden Tweet löschte Åslund nach Abmahnung und versprach künftige Unterlassung.

Soweit die mediale Dimension. Andere Anwälte beschäftigen sich mit den Durchsuchungen und dem vermeintlichen Anfangsverdacht. Kritisch beleuchtet wird auch, auf welcher Grundlage die durchsuchten Objekte – wie gesagt Eigentum verschiedener Trusts – Usmanows Vermögen zugerechnet werden. Darüber hinaus muss die Justiz beweisen, dass er in Deutschland wohnhaft und somit steuerpflichtig war.

Im Mai 2023 stecken die Staatsanwälte den ersten Rückschlag ein. Das Landgericht Frankfurt zerpflückt ihren Anfangsverdacht auf Geldwäsche; gleich mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sind rechtswidrig. Die Begründung wäre selbst für einen Jurastudenten beschämend. So „fehlt es an Verdachtsgründen, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen“. Die Behauptung, das Milliardenvermögen des Beschuldigten beruhe „zum Großteil auf Korruptionstaten in Russland“, genüge nicht den Anforderungen an die Beschreibung einer Straftat.

Die Staatsanwaltschaft, die anfangs noch behauptete, man nehme den Rüffel „sportlich“, gerät in die Defensive. Im Folgenden erwirken Usmanows Anwälte die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände an ihre Eigentümer, zuletzt auch an den FC Bayern. Der spektakuläre Abtransport der sechs Edelkarossen im Oktober wirkt schon wie ein verzweifelter Befreiungsschlag – und die Wirkung verpufft.

Der Milliardär steckt auch Niederlagen ein. Aus formalen Gründen wird seine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, ebenso der Versuch, die EU zur Aufhebung der Sanktionen zu zwingen. Eine absurde Situation entsteht. Zwei Jahre nach Kriegsbeginn wird deutlich, dass ein guter Teil der Individual-Sanktionen (nicht nur gegen Alischer Usmanow) überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Mehr noch: Teile der Sanktionsbegründungen sind derart diffamierend und falsch, dass ihre mediale Wiederholung inzwischen richterlich verboten wurde.

Im Dezember 2023 legt dann der Anwalt und ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer ein 25-seitiges Rechtsgutachten vor. Darin sieht er mit Blick auf die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowohl den Verdacht der Rechtsbeugung durch Amtsträger als auch der Verfolgung Unschuldiger als „gegeben“ an.

Vor diesem Hintergrund hat der Unternehmer inzwischen selbst Strafanzeige erstattet; ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt läuft. Was daraus wird? Usmanows Rechtsbevollmächtigte halten sich bedeckt. Eine Klageerhebung gegen ihren Mandanten sei derzeit nicht in Aussicht. Eine Anklage wäre auch sinnlos, da Usmanow der Sanktionen wegen nicht einreisen darf – und Strafverfahren in Abwesenheit in Deutschland nicht möglich sind.

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Von Nachteil für ihn ist, dass strafrechtliche Ermittlungen nur in Haftsachen streng befristet sind. In Usmanows Fall, so hört man aus dem Kreis seiner Anwälte, sei kein Ende abzusehen – solange das Verfahren politische Rückendeckung hat. Und in der deutschen Politik ergreift momentan niemand für zu Unrecht beschuldigte Russen Partei.

Dabei übersieht die Politik, wie sehr die Causa des usbekisch-russischen Unternehmers der rechtsstaatlichen Reputation schadet. So offensichtlich nämlich die populistischen Motive – „Oligarchen zur Kasse!“ –, so dünn sind Sachverhalt und Beweislage. Den Geldwäscheverdacht hat das Landgericht schon im vergangenen Mai ausgeräumt. Und die Steuervergehen? Die beziehen sich auf weit zurückliegende Jahre – sollte das Finanzamt Miesbach kurz nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine plötzlich bemerkt haben, dass es über Jahre hinweg einen milliardenschweren Steuerbürger übersehen hat? Oder war das der „besondere Kniff“ – aus der Trickkiste korrupt-autoritärer Bananenrepubliken?

Usmanow ist jedenfalls willens, für seine Unbescholtenheit zu kämpfen. Der Berliner Zeitung sagt er: Ein wesentliches Motiv sei, dass er schon einmal, vor Jahrzehnten in der Sowjetunion, illegaler Verfolgung ausgesetzt war. Erst viele Jahre später, nach Öffnung der KGB-Archive, habe er seine Unschuld beweisen können. „Das war und ist keine Frage der Zeit. Ich will den Namen meiner Familie reinwaschen.“ Allerdings habe er den Einfluss der Politik unterschätzt: „Ich dachte, ich könnte ohne weiteres zeigen, dass es keinen Grund für strafrechtliche Ermittlungen gegen mich gibt. Aber dann stellt sich heraus: Es genügt, einen russischen Pass zu haben und sehr reich zu sein.“

QOSHE - Rechtsstaat am Limit: Milliardär Usmanow im Fadenkreuz - Thomas Fasbender
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Rechtsstaat am Limit: Milliardär Usmanow im Fadenkreuz

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02.03.2024

Es klingt wie das Drehbuch eines Wirtschaftskrimis. Am 1. März 2022 erhält der Erste Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, ein Herr M., einen Anruf mit unterdrückter Nummer. Eine namenlose Stimme teilt mit: Das Anwesen in der F***-Straße in Rottach-Egern gehöre dem russischen Milliardär Alischer Usmanow. Eigentümer sei eine auf der Isle of Man registrierte Gesellschaft. Der Grundbuchakte zufolge fungiere Usmanow als ihr Verantwortlicher. Weiterhin liege eine Yacht des Usmanow in einem Reparatur-Dock im Hamburger Hafen.

M. weiß, was zu tun ist. Nach telefonischer Rücksprache verfasst er eine Mail an die Leitung der Zentralen Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung in Bayern. Die Person Usmanow, schreibt er, finde sich in der am Vortag ergangenen EU-Durchführungsverordnung Nr. 269/2014 zur Durchführung einer Verordnung [sic!] über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Mit eben dieser Durchführungsverordnung waren am Vortag 26 Personen und eine Organisation in die EU-Sanktionsliste aufgenommen worden. Darunter mit der Nummer 673 besagter Alischer Usmanow, Berufsbezeichnung: russischer Oligarch.

Keine 24 Stunden später, und ein anonymer Anrufer meldet alle wesentlichen Details, die in einer Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung für Champagnerlaune sorgen: Russe, sanktioniert, reich. Und am Allerwichtigsten: immobiles Vermögen in Deutschland.

Die Beute anders als fett zu nennen wäre untertrieben – die Nummer 6 der weltweiten Superyachten, Länge über alles 156 Meter, mit einem Schätzwert von einer halben Milliarde Euro, außerdem mehrere Villen am Tegernsee. Der Haken bei der Sache: Die EU-Sanktionen belassen es beim Einfrieren von Vermögensgegenständen. Beschlagnahme und Enteignung sind nicht vorgesehen. Wenn der deutsche Staat – die Politik, die Öffentlichkeit, die Justiz – einem sanktionierten Russen wirklich in die Tasche greifen will, braucht er einen Rechtsanspruch, der über die EU-Sanktion hinausgeht.

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28.02.2024

29.02.2024

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29.02.2024

Der ist auch bald gefunden. Das Wochenmagazin Der Spiegel, damals noch jagdfiebernd bei der Oligarchenhatz, schrieb im Herbst 2022 von einem „besonderen Kniff“, den die Staatsanwälte sich ausgedacht hätten: Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Auf die Weise biete sich „die Chance, endlich an das Vermögen zumindest eines russischen Oligarchen heranzukommen“.

Was lag näher, als Usmanows Steuerschuld bei mindestens 500 Millionen Euro anzusetzen? Das Pfand lag im Hamburger Hafen. Und die Rottacher Villen im oberbayerischen Landhausstil, seit Corona meist leer und verlassen, waren die perfekte Kulisse für spektakuläre Hausdurchsuchungen. Am 22. September 2022 verschafften sich 250 Beamte in vier Bundesländern Zugang zu insgesamt 24 Objekten. Verschämt schrieb die ZEIT, Augenzeugen hätten „Einsatzkräfte beobachtet, die am Morgen ein Gebäude in Rottach-Egern durchsucht[en]“ – in Wirklichkeit waren bereits TV-Teams vor Ort, als die vermummten Fahnder anrückten.

Ähnliche Einsätze folgten: die Durchsuchung der UBS-Bank........

© Berliner Zeitung


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