Fahrgäste der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) dürfen ab Mai in Bussen und Bahnen keine E-Scooter mehr mitnehmen. „Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland“, teilte die LVB am Donnerstag in Leipzig mit. Aufgrund der derzeit niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller sei die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher als bei anderen Elektrofahrzeugen.
Ende Februar hatten sich zahlreiche Verkehrsunternehmen für ein Mitnahmeverbot von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs ausgesprochen.
„Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeiter durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung“, hieß es weiter. Die im Brandfall freigesetzten Gase seien bereits in geringer Konzentration toxisch. Zudem erfolge die Rauchfreisetzung in Sekundenschnelle.
Sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben, sollen E-Scooter wieder für die Mitnahme zugelassen werden. Pedelecs, Elektro-Rollstühle und vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen seien von dem Verbot nicht betroffen.
Gelsenkirchen hat als erste deutsche Großstadt die E-Scooter verboten. Der Nutzungsvertrag mit Bolt und Tier wurde von der Stadt nicht verlängert und die Erlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht hält ein E-Roller-Verbot, das in Gelsenkirchen ab diesem Wochenende gilt, für rechtens.
In Berlin hingegen ist ein flächendeckendes Verbot noch kein Thema, der Senat guckt sich aber Unfallzahlen und Verkehrsdelikte genau an, wie eine Sprecherin der Verkehrsverwaltung der Berliner Zeitung sagte. Die Mitnahme der Scooter in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen und Trams ist in Berlin im Vergleich zu Leipzig grundsätzlich gestattet. „Wenn der Roller zusammenklappbar ist, gilt er als Gepäckstück und kann kostenfrei mitgenommen werden. Ansonsten gilt er als Fahrrad und es muss ein Ticket gelöst werden“, teilt die Verkehrsverwaltung mit.
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