Der Anführer des rechtsradikalen AfD-Flügels muss eine Geldstrafe bezahlen, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Ein Kommentar zum Urteil von Halle.

Einen Tag, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf, kassiert auch der Anführer des rechtsradikalen Flügels der Partei eine juristische Schlappe. Das Landgericht Halle hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland" verwendet hatte. Das Urteil wird den Faschisten aus Thüringen kaum beeindrucken. Und doch ist es wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass der Rechtsstaat nicht wegschaut - und nicht weghört.

Ausgerechnet er, der frühere Geschichtslehrer, will nicht gewusst haben, dass die einstige Losung von Adolf Hitlers Schlägertruppe SA justiziabel ist. Diese angebliche Ahnungslosigkeit ist so glaubwürdig wie das Bekenntnis der AfD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Höcke hat die Parole ja nicht nur einmal verwendet und bei einem weiteren Auftritt sogar sein Publikum animiert, den von ihm angestimmten Schlachtruf zu ergänzen.

Ganz bewusst testen Rechtsextremisten immer wieder aus, wie weit sie gehen können. Jedes ungestrafte Gegröle, jede achselzuckend ignorierte verbale Entgleisung ist ein kleiner Schritt zur Normalisierung demokratiefeindlicher Sprache. Hier muss die Justiz, aber auch die Gesellschaft ein Stoppschild aufstellen.

Björn Höcke selbst ist ja das Paradebeispiel für die Verschiebung des politischen Diskurses. Noch vor einigen Jahren wollte selbst die AfD ihn wegen seiner extremistischen Umtriebe und seines völkischen Gedankenguts hinauswerfen, heute ist er der wahrscheinlich mächtigste Mann in der Partei und AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen.

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Björn Höcke verurteilt: Gut, dass der Rechtsstaat nicht weghört

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14.05.2024

Der Anführer des rechtsradikalen AfD-Flügels muss eine Geldstrafe bezahlen, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Ein Kommentar zum Urteil von Halle.

Einen Tag, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf, kassiert auch der Anführer des rechtsradikalen Flügels der Partei eine juristische Schlappe. Das Landgericht Halle hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er die verbotene Nazi-Parole "Alles für........

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