System Strafe: Wie entscheiden Gerichte in Österreich?
Es sind vor allem Fälle von prominenten Angeklagten, seltenen Verbrechen oder hohen Strafen, die Aufsehen erregen. Je außergewöhnlicher der Fall, desto intensiver berichten Medien in der Regel über Gerichtsprozesse. Vor, während und nach Strafprozessen wird oft über den Ausgang und das Ausmaß von möglichen Strafen spekuliert. Ob im Fall der Aktivist:innen der „Letzten Generation“, von Signa-Gründer René Benko, ÖVP-Klubobmann August Wöginger oder den zehn Angeklagten im „Fall Anna“ – nicht selten folgen hitzige Debatten über die Angemessenheit der Entscheidungen der Gerichte.
Welche Strafe die Öffentlichkeit für angebracht hält, spielt im Fall eines Schuldspruchs bei der Strafzumessung aber keine Rolle. „Zunächst einmal muss das Gericht berücksichtigen, welchen Strafrahmen das Gesetz für die jeweilige Straftat vorsieht“, erklärt Farsam Salimi, Professor für Straf-, Strafprozess- und Polizeirecht an der Universität Wien. Das Strafgesetzbuch bestimmt für jedes Delikt Ober- und Untergrenzen. Nur in absoluten Ausnahmefällen sieht das Gesetz eine außerordentliche Strafmilderung vor, üblicherweise muss sich die Strafe innerhalb dieser Grenzen bewegen.
Dabei muss das Gericht die Höhe des Schadens, die Umstände der Tat ebenso wie die abschreckende Wirkung der Strafe, die zukünftige Straftaten verhindern soll, berücksichtigen. Auch, ob der oder die Verurteilte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert oder anderweitig beeinträchtigt war, muss in die Rechnung miteinbezogen werden. Allesamt Faktoren, die dann „in die Waagschale“ hineingeworfen werden, wie Salimi ausführt. Das bedeutet, dass Richter:innen einen sogenannten Ermessensspielraum haben.
Zum Beispiel drohte René Benko im ersten Signa-Prozess eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf ihm vor, im Insolvenzverfahren seinen Gläubigern Vermögen in Höhe von 660.000 Euro unterschlagen und sie so geschädigt zu haben.
Das Gericht sprach Benko in erster Instanz wegen dem Vergehen der „betrügerischen Krida” in Höhe von 300.000 Euro schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das letzte Wort in diesem Fall ist allerdings noch nicht gesprochen, denn das Urteil gilt als „nicht rechtskräftig”: Da beide Seiten Beschwerde eingelegt haben, könnte der Fall noch einmal neu verhandelt, Benko freigesprochen oder auch ein neues Strafmaß festgelegt werden.
Für andere Straftaten, etwa für Delikte gegen Leib und Leben, gelten wiederum eigene Spielräume. Während für eine........





















Toi Staff
Sabine Sterk
Penny S. Tee
Gideon Levy
Mark Travers Ph.d
Gilles Touboul
Rachel Marsden
Daniel Orenstein
John Nosta