Der Staat und die Eizelle
Eigentlich wollte ich diese Woche an dieser Stelle Erbauliches zum österreichischen Gasnetz (und weniger Erbauliches zum Gasnetzpreis) schreiben – aber dann ist mir, wieder einmal, der Verfassungsgerichtshof dazwischengekommen. Der hat nämlich entschieden, dass das pauschale Verbot des „Social Egg Freezing“ gegen das Recht auf ein freies Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt – und damit gegen die österreichische Bundesverfassung.
WZ-Leser:innen wussten ja schon seit ein paar Wochen, dass eine Entscheidung in dieser Frage kommen würde. Konkret geht es, in den Worten von Kollegin Schäffler, darum, „dass Eizellen eingefroren werden könnten und Frauen selbst entscheiden könnten, wann sie sie einsetzen“.
Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
Erlaubt war bisher das „Medical Egg Freezing“ – also wenn Frauen aus medizinischen Gründen fürchten, ihre Eizellen künftig nicht mehr nutzen zu können, etwa angesichts einer bevorstehenden Chemotherapie. Verboten war dagegen das „Social Egg Freezing“ – also denselben Prozess, Entnahme und Einfrieren von Eizellen, um sie später nutzen zu können – ohne besonderen Grund, also zum Beispiel wenn sich junge Frauen ihre Familienplanung länger offen halten wollen. Das war bisher im § 2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes untersagt.
Bis 1. April 2027 muss damit Schluss sein, haben die 14 Verfassungsrichter:innen jetzt entschieden. Damit hat das Parlament noch ausreichend Zeit, sich zu überlegen, ob es weitere Einschränkungen geben soll – der VfGH nennt beispielsweise Altersgrenzen. Hier findest du das ganze Erkenntnis.
So viel zur Zukunft. Was mich dagegen interessiert hat: Wieso war das bisher eigentlich........





















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