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Diskriminiert bei der Wohnungssuche? Klägerin testet Makler

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18.12.2025

Gleich mehrfach bewirbt sich Humaira Waseem im November 2022 auf ein Wohnungsinserat - und das mit unterschiedlichen Namen. Ihr Verdacht: Wegen ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens wird sie nicht zum Besichtigungstermin eingeladen. Sie sieht in dem Verhalten des Maklers eine rechtswidrige Diskriminierung - und klagt auf Schadenersatz. Am Donnerstag hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit ihrem Fall beschäftigt.

Dass es sich bei Waseems Erfahrung bei der Suche nach einer Wohnung für ihre damals dreiköpfige Familie in Hessen um einen Fall von Diskriminierung handelte, scheint in dem Verfahren geklärt. Bei der mündlichen Verhandlung am BGH stand eine andere Frage im Zentrum. Es gehe darum, ob der Makler für diese Diskriminierung haften müsse, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Der Anwalt des Maklers argumentierte, sein Mandant sei von dem Vermieter beauftragt worden. Daher müsse nicht er selbst, sondern nur der Vermieter haften.

Die Anwältin der........

© Südkurier