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Asyl für alle Afghaninnen? CDU nennt EuGH „Totengräber des individuellen Asylanspruchs“

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08.10.2024

Der Anlass für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren Klagen zweier Afghaninnen in Österreich. Doch der Beschluss dürfte Folgen für die Asylpraxis in der EU und somit auch für Verfahren in Deutschland haben. Am vergangenen Freitag entschied der EuGH: Der Umgang der in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban mit Frauen ist als Verfolgung einzustufen. Dies könne eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.

Bedeutet also: Im Einzelfall wären dann nicht mehr die persönlichen Umstände einer Antragsstellerin relevant, sondern lediglich Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Mehr müsste bei der individuellen Prüfung eines Asylantrags nicht mehr berücksichtigt werden.

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Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt seien schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen, begründete der EuGH seinen Entschluss. Eine Zwangsverheiratung sei gleichzustellen mit Sklaverei. Auch die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen, sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.

Bei der Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau müsse nicht festgestellt werden,........

© Berliner Zeitung


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