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Grundgesetz – In guter Verfassung

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18.05.2024

In regelmäßigen Abständen gratuliere ich unserem Grundgesetz zum Geburtstag. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.

Bild von Peggy auf Pixabay

Liebes Grundgesetz,

in ein paar Tagen, am 23. Mai 2024, wirst Du 75 Jahre alt. Dazu gratuliere ich Dir ganz herzlich. In Deinem Alter sind die meisten schon in Rente oder laufen am Stock. Du aber bist im Laufe der Jahre immer frischer geworden und ich wünsche mir, dass Du noch ein sehr langes Leben vor Dir hast.

Bei Deiner Geburt hattest Du nur vier Mütter, aber einundsechzig Väter. Und obwohl da ein ganz erhebliches Übergewicht von Vätern beteiligt war, haben sie Dich sehr gut hinbekommen, auch im Hinblick auf die Rechte der Frauen. Gut, es bedurfte einiger Überzeugungskraft der vier Mütter, aber das macht ja nichts. Mit Deiner Geburt wurde die Gleichberechtigung ohne Wenn und Aber als eine Deiner wesentlichen Eigenschaften festgelegt.

In Deinem Art. 3 Abs. 2 steht unmissverständlich:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Okay, bei Deiner Geburt sah das faktisch noch ganz anders aus und Frauen hatten nicht viel zu melden. Wenn sie verheiratet waren, waren sie immer noch von zahlreichen Erlaubnissen und Genehmigungen des Ehemannes abhängig. Aber dank Deiner bloßen Existenz war klar, dass das nicht so bleiben konnte. Und im Laufe der Jahre wurde das auch zunehmend umgesetzt, auch wenn die echte Gleichberechtigung immer noch nicht erreicht ist. Aber dafür kannst Du ja nichts, das haben wir Männer verbockt.

Du warst von Anfang an gegen jede Form der Diskriminierung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Absatz 1 GG)

Das bedeutet nicht, dass alle Menschen gleich wären, das wäre ja auch schade, wo doch jeder einzelne Mensch einzigartig und etwas Besonderes ist. Aber es bedeutet, dass Du den staatlichen Behörden und Gerichten gleich mal klargemacht hast, dass sie alle Menschen rechtlich gleich zu behandeln haben. Und da steht auch nichts von Bürgern oder Deutschen, nö, da steht alle Menschen. Es ist also völlig egal, ob jemand hier aus einer Familie stammt, die schon tapfer gegen die Römer gekämpft hat oder aus einer, die erst vor ein paar Tagen hier aufgetaucht ist, jeder Mensch hat unter Deiner Herrschaft den Anspruch, gleich behandelt zu werden.

Und weil es bestimmt immer wieder welche gibt, die meinen, sie müssten aber anders behandelt werden, als der Rest, hast Du das auch nochmal ganz klar gesagt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Absatz 3 GG)

Das sind nicht nur nette, freundlich formulierte, in der Zukunft liegende Ziele, nein das ist unmittelbar geltendes Recht, auf das jeder sich berufen kann.

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Art.1. Abs. 3 GG)

So kommt an Dir keiner vorbei.

Du liebst die Freiheit und sorgst dafür, dass niemand die ohne guten Grund einschränken kann.

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 GG)

Und damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hast du ein paar dieser Freiheiten zu einzelnen Grundrechten ausgestaltet. Da gibt es die Religionsfreiheit, die jedem überlässt, ob und was er glauben will, und jedem auch die Ausübung seines Glaubens gestattet.

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird........

© Die Kolumnisten


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