Formaljuristisch – Ein Wort für die Tonne
Über den Unsinn der Verwendung des Wortes „formaljuristisch“. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
Bild von Hans auf Pixabay
Vorige Woche bat mich eine Leserin, den Begriff „formaljuristisch“ zu erklären. Vermutlich glaubte sie, dies sei ein juristischer Begriff. Vorab, das ist er nicht.
Die deutsche Sprache ist bekannt für ihre Präzision und ihre Fähigkeit, komplexe Konzepte prägnant auszudrücken. Doch manchmal schleichen sich Wörter ein, die mehr Verwirrung stiften als Klarheit schaffen. Ein solches Beispiel ist das Wort „formaljuristisch“. Ein Begriff, der auf den ersten Blick Sinn zu ergeben scheint, bei genauerem Hinsehen jedoch lediglich eine Leerstelle im Wortschatz füllt.
Was bedeutet überhaupt „formaljuristisch“? Der Begriff setzt sich zusammen aus „formal“ und „juristisch“. „Formal“ bezieht sich auf äußere Formen, Strukturen und Verfahren, während „juristisch“ sich auf das Recht als solches und rechtliche Aspekte bezieht. Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass „formaljuristisch“ eine treffende Beschreibung für etwas ist, das die äußeren Formen und rechtlichen Aspekte betrifft. Doch bei genauerer Betrachtung wird aber deutlich, dass der Begriff genau das Gegenteil behauptet, ohne dass es dafür nachvollziehbare Argumente gibt.
Wird ein „Kinderschänder“, der bereits vor dem BILD-Gerichtshof schuldig gesprochen und dem Volkszorn anheimgegeben wurde, überraschenderweise vom Gericht freigesprochen, weil z.B. Beweismittel illegal erlangt wurden, dann schreit die Volkesseele, dass das ja nur eine formaljuristische........
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