Wie umgehen mit Anträgen der AfD-Fraktion?
Am parlamentarischen Umgang mit der AfD scheiden sich auch im Thüringer Landtag die Geister. Soll sie hinter der „Brandmauer“ verbannt und ihr nur das nach Verfassung und Geschäftsordnung absolut Unvermeidliche zugestanden werden? So die Position von SPD und Linken. Oder sollte sie stärker in die parlamentarische Meinungsbildung einbezogen werden? Dafür gibt es in den Fraktionen der CDU und des BSW eine größere Offenheit. Die Wahl der neuen Thüringer Bürgerbeauftragten und die nur knapp gescheiterte Wahl eines Landtagsvizepräsidenten der AfD im März deuten auf Bewegung hin. Gestritten wird in der Erfurter Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD jedoch vor allem um die Überweisung parlamentarischer Anträge der AfD in die Fachausschüsse.
Differenzierter Blick auf die Parlamentsstatistik
In Anträgen geht es nicht um Gesetzentwürfe und Wahlvorschläge, sondern meist um Themen, zu denen der Landtag sich nach Ansicht der Fraktionen eine Meinung bilden sollte. Das geschieht vor allem in den Fachausschüssen, etwa durch die Anhörung von Sachverständigen. Dass selbstständige Anträge einzelner Oppositionsfraktionen, wie seit 2014 der AfD, grundsätzlich nicht in die Fachausschüsse überwiesen werden, ist ein Novum, wie ein Blick in die Parlamentsstatistik für die vergangenen 24 Jahre nahelegt.
In der 4. Wahlperiode von 2004 bis 2009 regierte die Regierung Dieter Althaus‘ mit........
