Ticker-Verbot: Im Prozess um ÖVP-Klubchef Wöginger herrscht das Ausschlussprinzip
Ticker-Verbot: Im Prozess um ÖVP-Klubchef Wöginger herrscht das Ausschlussprinzip
Hier können Sie interessante Artikel speichern, um sie später zu lesen und wiederzufinden.
Das Faszinierende an der Juristerei ist ja, dass man für jeden noch so großen Unsinn garantiert irgendwo im Gesetz eine Rechtfertigung findet. So geschehen am Dienstag in Saal 61
am Linzer Landesgericht: Verteidiger Peter Lewisch beantragte im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte, Medien den Live-Ticker abzudrehen. Ein Format für Beiträge, die in Echtzeit online aus dem Gerichtssaal veröffentlicht werden.
Mit Erfolg. Richterin Melanie Halbig gab dem Antrag statt: Es könne „nicht ausgeschlossen“ werden, dass Zeugen beeinflusst werden,........
