Der Kampf gegen hohe Spritpreise ist nur schwer zu gewinnen
Die Bundesregierung beschreitet mit ihren jetzt vorgestellten Maßnahmen zur Dämpfung des Preisniveaus bei Benzin und Diesel den richtigen Weg. Sie widersteht der Versuchung, sich die Gunst der frustrierten Pendler mit schuldenfinanzierten Geschenken wie einem Tankrabatt zu erkaufen.
Das österreichische Modell ist schlicht und einleuchtend: Tankstellenbetreiber dürfen nur noch einmal am Tag die Spritpreise erhöhen, Preissenkungen dagegen dürfen beliebig oft erfolgen. Das senkt die Preisvolatilität an der Zapfsäule und dämpft den Anreiz für Tankstellenbetreiber, jede kleine Preisspitze mitzunehmen.
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Ein Wundermittel ist das natürlich nicht. Kritiker wenden ein, die Effekte seien schwer zu belegen. Dass das Instrument allerdings Schaden zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher anrichten könnte, ist nicht überliefert. Insofern spricht nichts dagegen, es anzuwenden.
Die Bundesregierung beschreitet mit ihren jetzt vorgestellten Maßnahmen zur Dämpfung des Preisniveaus bei Benzin und Diesel den richtigen Weg. Sie widersteht der Versuchung, sich die Gunst der frustrierten Pendler mit schuldenfinanzierten Geschenken wie einem Tankrabatt zu erkaufen.
Das österreichische Modell ist schlicht und einleuchtend: Tankstellenbetreiber dürfen nur noch einmal am Tag die Spritpreise erhöhen, Preissenkungen dagegen dürfen beliebig oft erfolgen. Das senkt die Preisvolatilität an der Zapfsäule und dämpft den Anreiz für Tankstellenbetreiber, jede kleine Preisspitze mitzunehmen.
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Ein Wundermittel ist das natürlich nicht. Kritiker wenden ein, die Effekte seien schwer zu belegen. Dass das Instrument allerdings Schaden zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher anrichten könnte, ist nicht überliefert. Insofern spricht nichts dagegen, es anzuwenden.
Eine sinnvolle Ergänzung des Instruments könnte darin bestehen, Preisvergleichs-Apps dazu zu verpflichten, nur die günstigsten Tankstellen in einem gewissen Umkreis anzuzeigen.
Zudem plant die Bundesregierung, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht des Paragrafen 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die bislang auf Strom, Gas und Fernwärme beschränkt ist, auf Benzin und Diesel auszuweiten.
