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Die Armutsfalle für Pflegende

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26.04.2026

Die Armutsfalle für Pflegende

Stand: 26.04.2026, 17:39 Uhr

Von: Franziska Büschelberger

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Wenn Angehörige Eltern pflegen, sollten sie sich informieren, welche Folgen das für sie selbst haben kann.

Ich habe eine Freundin, die 17 Jahre ihren Mann pflegte. In unseren Gesprächen geht es oft um häusliche Pflege, eine Situation, in die viele geraten können: Partner, erwachsene Kinder oder Enkelkinder, Geschwister, Nachbarn. Nur wenige wissen, was das finanziell bedeutet.

In der Pflegebranche herrscht Fachkräftemangel. Knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftige gab es 2023 in Deutschland. 14 Prozent von ihnen wurden in Heimen und 86 Prozent zu Hause versorgt. Ohne häusliche Pflege würde das deutsche Pflegesystem kollabieren – dabei bedeutet Pflegeübernahme oft, selbst in Armut zu geraten.

Angenommen, eine Tochter übernimmt die Pflege ihres Vaters. Der Vater beantragt bei seiner Pflegeversicherung Hilfe und erhält Besuch von einem Gutachterdienst. Im Beisein seiner Tochter wird er darüber informiert, welche Unterstützungen die Versicherung ihm bietet, und dann wird die Tochter gefragt, ob sie die Pflege übernimmt. Was sie nicht gefragt wird: „Können Sie sich diese Pflegearbeit finanziell leisten?“

Mit der Übernahme der häuslichen Pflege willigt sie ein, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche für ihren Vater zu sorgen, darf aber nur maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein – unabhängig vom Pflegegrad. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt bis zu neun Jahre. Was der Tochter bei einem niedrigen Pflegegrad noch möglich ist, wird bei höheren Graden zum Problem: Muss sie ihren Job wegen der Doppelbelastung aufgeben, entfallen Lohn und Arbeitgeberanteil ihrer eigenen sozialen Absicherung.

Bei Eheleuten würden Einnahmen und Ausgaben über gemeinsame Konten laufen, aus denen sie ihr Leben finanzieren. Die Tochter hat meist einen eigenen Haushalt und eigene familiäre Ausgaben, und darf vom Vater keinen Lohn für ihre Pflegearbeit nehmen – das definiert der Staat als Erwerbsabsicht.

Der Vater darf ihr zwar das Pflegegeld schenken – das wird aber bei Inanspruchnahme von fachlicher Hilfe prozentual gekürzt oder bei voller Pflegedienstnutzung ganz gestrichen. Über die Hälfte der Pflegebedürftigen nehmen keine fachliche Hilfe in Anspruch, weil sie das Pflegegeld zur Bezahlung der pflegebedingten Zusatzkosten brauchen oder weil die Beantragung zu kompliziert ist. Der Vater kann seiner Tochter also nur Geld schenken, wenn er genügend davon hat.

Viele wissen nicht: Wer privat pflegt, erhält Rentenpunkte, aber kein Geld für erbrachte Leistung. Je nach Lebenssituation leben häuslich Pflegende von ihrem eigenen Verdienst, Rente oder Ersparnissen. Sobald Erwerb nicht mehr möglich ist und Rücklagen, bis auf den Selbstbehalt, aufgebraucht sind, sind sie auf die Grundsicherung angewiesen – und das ist Armutsniveau. Darüber wird nicht aufgeklärt! Wer privat pflegt und währenddessen ein eigenes monatliches Einkommen unter 1.450 Euro netto hat, riskiert, in Armut zu fallen.

Dass der Staat Angehörige entlasten kann, hat er 2020 gezeigt: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz zieht Kinder bei Heimkosten der Eltern erst von über 100.000 Euro Jahresbrutto an heran. Wenn Entlastung dort möglich war, muss sie auch für häuslich Pflegende möglich sein.

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