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Warum wir was fürs Klima tun müssen, auch wenn es andere Länder nicht tun

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23.04.2026

Warum wir was fürs Klima tun müssen, auch wenn es andere Länder nicht tun

Stand: 23.04.2026, 16:01 Uhr

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Frauke Rostalskis Buch ignoriert 30 Jahre Fachdebatte zur Klimaethik. Ihre zentrale These zur fehlenden Klimapflicht weist erhebliche Probleme auf. Ein Gastbeitrag.

Es ist eine hohe Kunst, komplexe philosophische Fachdebatten pointiert für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es ist keine hohe Kunst, Philosophie zu popularisieren, indem man Fachdiskussionen schlicht ignoriert. Leider ist Frauke Rostalskis Buch „Wer soll was tun? Warum wir nicht zum Klimaschutz verpflichtet sind und worin unsere Verantwortung eigentlich besteht“ (erschienen im C.H.Beck Verlag, 2025) ein Paradebeispiel für Letzteres.

Rostalski argumentiert darin, weder Individuen noch einzelne Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland hätten aktuell die moralische Pflicht, Emissionen zu senken. Denn eine solche Pflicht bestehe nur, wenn eine zielführende globale (oder zumindest großräumig internationale) Übereinkunft zum Klimaschutz getroffen würde. Mangels Sanktionsmöglichkeiten und globaler Mitwirkung sei das Pariser Abkommen kein solches Abkommen. Weil der partikulare Klimaschutz einzelner Menschen oder Staaten so wirkungslos, vielleicht sogar kontraproduktiv sei, wendet Rostalski das Prinzip an: Wo keine Wirkung, da keine Pflicht – und kommt so zu dem Schluss, dass keine Verpflichtung zum Klimaschutz besteht.

Rostalski und der Klimaschutz: Sie ignoriert 30 Jahre Fachdebatte

Mit recht großer Geste betont Rostalski, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Köln, wie unzeitgemäß und für einen gesinnungsethisch-doktrinär auftretenden Klima-Mainstream schwer zu ertragen ihre Position doch sei. Doch ihre Argumentation weist erhebliche Mängel auf. Einige davon betreffen die Klimawissenschaft und -ökonomie, und wurden von Fachleuten auf diesem Gebiet bereits herausgearbeitet. Wir als Philosoph:innen möchten uns auf die klimaethische Argumentation konzentrieren. Denn auch die enthält mindestens zwei massive Probleme.

Erstens ignoriert Rostalski in schon fast beeindruckender Stringenz 30 Jahre Diskussion. Ihr umfangreiches Literaturverzeichnis enthält keinen einzigen von Tausenden Fachbeiträge, die seit den 90er-Jahren zur Moral des Umgangs mit dem Klimawandel verfasst wurden. Die Frage nach der moralischen Verantwortung einzelner Akteure – seien es Menschen oder Staaten – angesichts begrenzter bis nicht existenter Einflussmöglichkeiten auf das kollektiv verursachte Endergebnis ist dabei mitnichten eine totgeschwiegene Peinlichkeit, sondern Kern der klimaethischen Debatte.

Der 2010 von Gardiner und anderen herausgegebene Sammelband zur Klimaethik, der immer noch der wichtigste für das Feld ist, endet mit Walter Sinnott-Armstrongs Aufsatz „It’s Not My Fault: Global Warming and Individual Moral Obligations“. Darin wird ungleich besser jene Herausforderung formuliert, die auch im Kern von Rostalskis Argumentation liegt: Wenn mein Handeln keinen Unterschied macht, warum sollte ich dann eine Verantwortung haben? Knapp 700 Fachbeiträge haben diesen Aufsatz bisher zitiert, und dutzende Sinnott-Armstrongs Herausforderung angenommen. Sie haben entweder versucht, zu zeigen, warum auch einzelne Menschen durch ihre Emissionen sehr wohl einen Unterschied machen; oder hinterfragt, ob nicht auch dann moralische Pflichten bestehen können, wenn das eigene Handeln keinen Unterschied macht. Nichts von alledem wird in Rostalskis Buch rezipiert.

Kein Unterschied, keine Verantwortung: Was ist richtig beim Klimaschutz?

Stattdessen erweckt sie den Eindruck, innovativ eine Orthodoxie aufzubrechen. Dies tut sie ganz klar nicht. Insbesondere die Debatte um Sinnott-Armstrong nicht einmal zu erwähnen, ist eine Verletzung der Normen des wissenschaftlichen Arbeitens, die auch in populärwissenschaftlichen Werken gelten müssen. Theoretisch wäre es aber sogar möglich, dass ein Buch trotz solcher Unzulänglichkeiten eine überzeugende oder zumindest im positiven Sinne zum Nachdenken anregende Argumentation vorbringt. Aber auch das ist hier nicht der Fall, und das ist das zweite Problem.

Autorinnen und Autoren des Gastbeitrags

Die Autor:innen arbeiten an den Universitäten in Kiel und Twente an klimaethischen Fragen: Lukas Tank, Nils Wendler, Lieske Voget-Kleschin, Antonia Holland-Cunz, Christian Baatz (Kiel), Elias König und Dominic Lenzi (Twente).

Gehen wir direkt zur zentralen These: Wenn ich durch mein Handeln oder Nicht-Handeln keinen Unterschied mache, dann bin ich moralisch auch zu nichts verpflichtet. Rostalski glaubt, dass man dies nur bestreiten könne, wenn man eine elitär-selbstgerechte Gesinnungsethik vertritt, der es ausschließlich darum geht, einen vermeintlich guten Willen zu haben. Diese Diagnose ist schlicht falsch.

Denn eine ganze Reihe moralphilosophischer Ansätze können Pflichten auch dann begründen, wenn der eigene Beitrag keinen erkennbaren Unterschied macht. Dies gilt für den Kontraktualismus, den Konsequentialismus, ein Nicht-Schädigungsprinzip, aber auch für Formen der kantischen Ethik, die nicht der gesinnungsethischen Karikatur entsprechen, die Rostalski zeichnet. Keiner dieser Ansätze beschränkt sich auf ein selbstgefälliges „Ich muss nur die richtige Gesinnung haben, alles andere ist egal“, und alle sind auch an den Folgen des Handelns interessiert. Nur sind sie das auf eine raffiniertere Weise, die anerkennt, dass für sich genommen moralisch harmlose Handlungen in bestimmten Kontexten eben doch moralisch problematisch, ja moralisch verboten sind.

Rostalskis fadenscheinige Provokation

Dass es keine überzeugende Position ist, zu sagen „kein Unterschied, keine Verantwortung“ zeigt schon Bernard Williams’ Beispiel von George, dem Experten für biologische Waffen, der korrekterweise erkennt, dass jemand anders diese todbringenden Waffen etwa für ein verbrecherisches Regime bauen würde, wenn er es nicht tut. Tatsächlich ist fast niemand in der Fachdebatte gewillt, das Prinzip „kein Unterschied, keine Verantwortung“ zu akzeptieren. Was stattdessen diskutiert wird, sind diverse Begründungen dafür, warum auch ein Beitrag zu kollektivem Unrecht Verpflichtungen nach sich ziehen kann.

Rostalski, die selbst eine „durch Unschärfe gekennzeichnete“ öffentliche Debatte beklagt, setzt sich damit nicht auseinander. Stattdessen schwenkt sie die weiße Fahne der Moral: bis irgendwann auf eine reichlich nebulöse Art eine bindende globale Lösung erscheint, sei Weitermachen wie bisher moralisch erlaubt.

Und so lange könne freilich auch niemand verantwortlich gemacht werden, für eine solche globale Lösung politisch oder gesellschaftlich einzutreten. Würde Rostalski eine solche Position in Auseinandersetzung mit auch nur einem Mindestmaß an fair wiedergegebener philosophischer Theorie vertreten, wäre dies zwar vielleicht nicht überzeugend, aber doch immerhin bedenkenswert. So, wie sie es tut, handelt es sich um kaum mehr als eine philosophisch fadenscheinige Provokation, die sich zwar mit großer Geste als unzeitgemäß deklariert, aber dabei doch vor allem eins ist: zeitgemäß.


© Frankfurter Rundschau