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Oranienburg verbannt E-Scooter – und ein Gericht gibt der Stadt recht

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25.07.2024

Es ist eine Gerichtsentscheidung, die völlig zu Unrecht bisher nicht gewürdigt worden ist. Sie dürfte all jene interessieren, die sich über Miet-E-Scooter und ihre Nutzer ärgern. Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg der Stadt Oranienburg recht gegeben. Sie hat der Firma Tier die Erlaubnis verwehrt, im Stadtgebiet E-Scooter zur Miete anzubieten. Nach dem Gerichtsbeschluss der zweiten Instanz, der unanfechtbar ist, darf es dabei nun erst mal bleiben. „Eine bemerkenswerte Entscheidung“, sagt der Berliner Jurist Thomas Hiby, der sich in diesem Rechtsgebiet gut auskennt. Doch was ist mit der Klage gegen E-Scooter in Berlin?

Die Stadt Oranienburg hat sich getraut: Nachdem sie dem E-Scooter-Vermieter Tier für 2022 und 2023 die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands erlaubt hatte, lehnte sie den Antrag für 2024 ab. Mit dem Wunsch, im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen Germendorf, Sachsenhausen und Lehnitz 300 elektrische Tretroller zur Verfügung zu stellen, blitzte das Unternehmen ab. Tier musste seine Vehikel einsammeln und abziehen. In Oranienburg gibt es seitdem keine Miet-E-Scooter mehr.

„Hintergrund war, dass die Beschwerden der Bürgerschaft, aber auch die durch das Ordnungsamt festgestellten Probleme durch das Unternehmen nicht zeitnah abgestellt werden konnten“, teilte Sebastian Welzel, Referent des Oranienburger Bürgermeisters Alexander Laesicke (parteilos), der Berliner Zeitung auf Anfrage mit. „Das betraf zum Beispiel falsch abgestellte Roller, die über Tage andere Verkehrsteilnehmer behinderten, auf Privatflächen oder in Grünanlagen abgelegte Fahrzeuge und einiges mehr.“ Deshalb erhielt Tier, dort der einzige Antragsteller aus dieser Branche, am 21. Dezember 2023 die Ablehnung – nur zehn Tage, nachdem er der Stadtverwaltung geschrieben hatte.

Ein Rechtsstreit begann. Am 28. Dezember 2023 erhob Tier Widerspruch. Am 11. Januar 2024 stellte das Unternehmen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Forderung des Sharing-Anbieters: Die Stadt müsse den Betrieb von 300 E-Scootern erlauben – „hilfsweise“ von mindestens 200 Vehikeln. In der ersten Instanz konnte Tier einen Erfolg verbuchen. Am 19. Februar entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass das gewerbliche Anbieten solcher Kleinstfahrzeuge zum Gemeingebrauch gehört. Das bedeutet:........

© Berliner Zeitung


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