Neue Grundsicherung und Wohnungsgröße: Wie groß darf die Wohnung sein?
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das bislang geltende Bürgergeld. Die Sozialleistung soll weiterhin den Lebensunterhalt sichern, jedoch Menschen auch verstärkt bei der Rückkehr in Arbeit unterstützen. Zu den Unterstützungsleistungen gehören neben dem Regelbedarf auch die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.
Doch was bedeutet die vom Gesetzgeber formulierte „Angemessenheit“ für Wohnkosten konkret? Gibt es eine feste Quadratmetergrenze? Und müssen Menschen nach der Einführung der neuen Grundsicherung um ihre Wohnung fürchten, wenn sie größer oder teurer ist als die örtlichen Vorgaben? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wie groß darf eine Wohnung mit der neuen Grundsicherung sein?
Eine bundesweit einheitliche Quadratmetergrenze gibt es, wie bereits beim Bürgergeld, nicht. Entscheidend ist nicht allein die Größe der Wohnung, sondern vor allem, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung vertretbar sind. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das im Januar 2026 veröffentlicht wurde.
Die Höhe der als angemessen geltenden Unterkunftskosten wird weiterhin vor Ort festgelegt. Zuständig sind die kommunalen Träger beziehungsweise Jobcenter. Sie bestimmen anhand eigener Richtlinien, welche Mietkosten und........
