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Gericht bestätigt Ausbürgerung von Ex-Mitarbeiter der AfD
Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten wehrt sich bislang erfolglos gegen seine Ausbürgerung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rücknahme der Einbürgerung im Eilverfahren für rechtens erklärt. Es bestätigte damit - wie schon das Verwaltungsgericht Berlin - das Vorgehen der Senatsinnenverwaltung. Der Ex-AfD-Mitarbeiter habe seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen, hieß es zur Begründung. (Az.: OVG 5 S 27/24)
Der Mann habe seinen russischen Pass im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Das allein........
© Juedische Allgemeine
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