Zum Gendern durch die Hintertür
Mit sogenannten Genderverboten lässt sich trefflich Wahlkampf machen. Doch ist es nicht einfach, solche Ankündigungen wahr zu machen. Das gilt für Bayern, aber auch für Hessen, wo Universitäten und Schulen sowie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut Koalitionsvertrag das Gendern verboten werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat 1998 in einer Entscheidung zur Rechtschreibreform festgestellt, dass Sprache dem Volk gehört und von ihm gesprochen und weiterentwickelt wird.
Allerdings kann der Staat Vorgaben für öffentliche Verwaltungen und Schulen machen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung legt seit 2004 die amtliche Rechtschreibung in Deutschland fest, deren Einheitlichkeit in den deutschsprachigen Ländern, also auch in der Schweiz und in Österreich, gewahrt bleiben soll. Legitimiert werden die Beschlüsse des Rates für Deutschland durch die Kultusministerkonferenz.
Das Regelwerk ist für Behörden, Einrichtungen der Rechtspflege und Schulen verbindlich, dort gilt längst ein Genderverbot. Der Staat ist für seine Behörden zuständig und führt nach dem Grundgesetz auch die Aufsicht über die Schulen, wo Schüler eine einheitliche Schreibweise erlernen sollen.
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