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„Altruistische“ Leihmutterschaft: Was, wenn sie das Kind behalten will?

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03.07.2024

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

Wie in den meisten anderen europäischen Ländern ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Durch die Medien gehen bewegende Geschichten von Paaren, die sich sehnlichst ein Kind wünschten, aber weder auf natürlichem Weg noch mit fortpflanzungsmedizinischer Unterstützung Eltern werden konnten, bis sie schließlich eine Leihmutter im Ausland ihr Kind austragen lassen haben. Darunter sind Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind austragen können, aber auch homosexuelle Männer, die nur mithilfe einer Leihmutter ihren Wunsch nach einem eigenen Kind erfüllen können. Das ist für die betroffenen Paare kein einfacher Weg.

Wäre es nicht besser, wenn die Leihmutterschaft in Deutschland zugelassen wäre und diese Paare nicht ins Ausland gehen müssten? Gibt es nicht ein Recht auf eigene Kinder und in der Konsequenz eine Verpflichtung zur Zulassung der Leihmutterschaft?

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der Ampelkoalition eingesetzt wurde und in der ich selbst Mitglied war, hatte unter anderem den Auftrag, eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft zu prüfen. Das Gegenteil – kommerzielle Leihmutterschaft – steht hierzulande nicht zur Debatte, wenngleich die Abgrenzung nicht einfach ist. Außerdem ist jede Form der Leihmutterschaft mit regulatorischen Herausforderungen verbunden.

Die Kommission setzte sich intensiv mit den medizinischen, sozialen, ethischen und rechtlichen Fragen der Leihmutterschaft auseinander. Dies tat sie nicht nur aus der Perspektive der Kinderwunschpaare, sondern auch – was in vielen Medienberichten und Stellungnahmen vernachlässigt wird – aus der Perspektive der potenziellen Leihmütter und der Kinder, die auf diese Weise zur Welt kommen.

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01.07.2024

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Die Kommission kam zu dem Schluss, dass eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft nicht prinzipiell ausgeschlossen wäre, dass auf Grundlage einer Güterabwägung aber auch am Verbot der Leihmutterschaft festgehalten werden kann. Zu klären war aber zunächst, was unter „altruistischer“ Leihmutterschaft überhaupt zu verstehen ist. Das hatte die Ampelregierung noch gar nicht geklärt.

Generell werden die Leihmutterschaft wie die Eizellspende oft dann als altruistisch bezeichnet, wenn den Frauen nur eine Aufwandsentschädigung dafür gewährt wird. Dabei wird unterstellt, dass ihr zentrales Motiv ist, ungewollt kinderlosen Paaren helfen zu wollen, und nicht die finanziellen Interessen.

Gleichzeitig handeln die Kinderwunschkliniken und Leihmutterschaftsagenturen bei den Angeboten im Ausland in aller Regel gewinnorientiert, machen also Profite. Deshalb sollte in dem Zusammenhang von kommerzieller und nicht von altruistischer Leihmutterschaft gesprochen werden.

Mit der........

© Berliner Zeitung


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