menu_open
Columnists Actual . Favourites . Archive
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close
Aa Aa Aa
- A +

Umstrittenes LNG aus den USA: Robert Habeck und neue Studie sind sich in einem einig

10 0
22.10.2024

„Klimakiller LNG“ kursierte vor wenigen Tagen in den Medien. Anlass war eine neue Studie aus den USA, die belegt, dass Flüssigerdgas schädlicher ist als Kohle. Neu ist diese Erkenntnis allerdings nicht. Schon im November 2023 deckte die Analyse des Methanforschers Robert Howarth von der Cornell-Universität über das Flüssigerdgas aus den Vereinigten Staaten auf: „Die absoluten Treibhausgasemissionen von LNG sind im schlimmsten Fall um 274 Prozent höher als die von Kohle.“ Diese Studie wurde jetzt aktualisiert.

Sie besagt nun, dass LNG, das aus den USA nach Europa transportiert wird, bis zu 33 Prozent mehr Treibhausgase als Kohle verursacht – wenn man die gesamte Produktionskette einrechnet. Warum setzt Deutschland dann weiterhin auf das amerikanische LNG? Wir haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) konfrontiert.

Geophysiker: Nord Stream 2 hat Fracking in Deutschland verhindert

15.11.2023

LNG: EU-Kommission will russisches Flüssigerdgas verbannen – zugunsten der USA

19.03.2024

„Auf dem Weltmarkt für LNG gibt es unterschiedliche Länder, aus denen LNG angeboten wird, etwa die USA, Katar, Algerien, Nigeria“, sagt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage der Berliner Zeitung. „Die Verträge machen hier die Unternehmen, sie sind für die Lieferungen verantwortlich und zuständig.“ Das BMWK habe keinen Einblick in die Verträge, und auch nicht in künftige Verträge. „Es ist also nicht Deutschland, das das LNG bestellt, sondern auf dem Energiemarkt globale agierende Unternehmen“, sagt er weiter.

In Bezug auf die Unternehmen verweist der Sprecher auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Das Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie in ihren Lieferketten darauf achten, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu erfüllen.

Das Wirtschaftsministerium rechtfertigt........

© Berliner Zeitung


Get it on Google Play